Abmahnung durch ksp. Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH

André Stämmler

Die Hamburger Kanzlei ksp. Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH.

Gegenstand der Beauftragung ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer Verletzung von urheberrechtlich geschützten Rechten. Der Vorwurf bezieht sich auf die unerlaubte Verwendung eines Bildes auf einer Website.

Gefordert wird ein Gesamtbetrag von 424,00 Euro. Dieser setzt sich aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Rechtsanwaltsgebühren zusammen.

Interessant ist der Umstand, dass lediglich ein Zahlbetrag, nicht jedoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wird. Geht man davon aus, dass es dem Rechteinhaber ja eigentlich auf die Beseitigung der Wiederholungsgefahr ankommen sollte, ist dies bemerkenswert.

Für Abgemahnte ist hier Vorsicht geboten. Zum einen besteht die Gefahr, dass das Schreiben fälschlicherweise als Betrugsversuch gewertet wird. Zum anderen besteht aber auch die Gefahr, dass zwar gezahlt wird, im Nachgang aber noch eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Denn allein der Ausgleich des Schadensersatzes beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Die Abmahnung ist dann mit weiteren Kosten verbunden.

Es gilt hier abzuwägen wie man vorgeht. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung kann hier die Gefahr einer Abmahnung verhindern. Was erklärt wird sollte aber im Einzelfall geprüft werden.

Das verwendete Bild sollte natürlich von der Website verschwinden. Hierbei reicht es nicht aus, dass Bild von der eigentlichen Website zu nehmen. Auch der zugehörige Link muss entfernt werden.

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