Chroniken der Unterwelt – Abmahnung durch Waldorf Frommer

André Stämmler

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet derzeit Abmahnungen im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen des angeblichen Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Bei dem abgemahnten Titel handelt es sich um den Film

Chroniken der Unterwelt

aus dem Jahr 2013.

Das Abmahnschreiben an sich umfasst acht Seiten und enthält eine Vielzahl rechtlicher Ausführungen. Auf Seite 2 der Abmahnung findet man das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, sowie die zum Tatzeitpunkt angeblich zugeordnete IP Adresse des Anschlussinhabers. Auf den weiteren Seiten folgen Ausführungen zu den rechtlichen Konsequenzen und den einzelnen Ansprüchen. So werden neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert. Als Schadensersatz fordert die Kanzlei Waldorf Frommer wie üblich einem Betrag von 600 €. Dazu fordert die Kanzlei die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 €. Auf Seite 7 des Abmahnschreibens findet sich dann schließlich noch eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung wegen des Films Chroniken der Unterwelt?

Wer eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf frommer wegen der angeblichen Verbreitung des Films Chroniken der Unterwelt erhalten hat, sollte diese auf keinen Fall ignorieren. Allerdings sollte man auch nicht in Panik verfallen.

Abgemahnt wird hier immer der Anschlussinhaber. Hier wäre sodann zu prüfen ob dieser überhaupt als Täter infrage kommt oder gegebenenfalls Dritte (etwa Mitbewohner oder Kinder im Haushalt) als Täter infrage kommen. Je nach dem zu welchem Ergebnis man ihr gelangt, wäre die Verteidigungsstrategie entsprechend anzupassen. Es muss sodann überlegt werden ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird oder nicht, wobei in einem Großteil der Fälle die Abgabe einer Unterlassungserklärung – jedenfalls in Anbetracht des Kostenrisikos – zu empfehlen ist. Eine Prüfung des Einzelfalls ist jedoch unerlässlich. Wer sich dazu entschließt eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer unterzeichnen. Hier ist dann die Abgabe einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen.

In einem weiteren Schritt, ist zu prüfen ob tatsächlich in Anspruch auf Schadensersatz und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten besteht. Ungeachtet dessen ist oftmals auch bei einem bestehenden Zahlungsanspruch die Reduzierung des Betrages möglich.

Die Erfolgsaussichten für die Verteidigung gegen eine Abmahnung wegen des Films Chroniken der Unterwelt sollten im Idealfall durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt eingeschätzt werden.

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