Abmahnung: Torrent-Datei stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

André Stämmler

Das Vorhandensein einer Torrentdatei stellt für sich genommen noch kein Beweis für eine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 15.03.2013. 

Der Kläger, ein britischer Rechteinhaber aus der Erotikbranche, forderte von einem deutschen, angeblichen Filesharer Schadensersatz. Die Klage wurde in allen Punkten abgewiesen, wie Gulli.de berichtet

Angeblich hatte der Beklagte, wie auch sonst üblicherweise behauptet wird, einen urhberrechtlich geschützten Film illegal im Internet zum Tausch angeboten. Der Kläger engagierte zum Nachweis eine Ermittlungsfirma, die diesen Verstoß nachweisen sollte. Es wurde ein sog. Hashwert herangezogen, der beweisen sollte, dass der Beklagte den Film auf der Festplatte hatte. Dies gelang nicht.

Eine Befragung des Mitarbeiters der IT Firma ergab, dass kein Zusammenhang zwischen dem ermittelten Hashwert und dem streitgegenständlichen Film bestand. Zwar kann anhand des Hashwert grundsätzlich auch das urheberrechtlich geschützte Werk idenfiziert werden. Dies war hier jedoch geraden nicht der Fall. Auf dem Computer befand sich lediglich die Torrent-Datei. Diese wiederum ist  mit einem Wegweiser zum eigentlichen Download des Films vergleichbar.

Das Gericht führte hierzu aus:

Dies stellt für sich genommen keine Urheberrechtsverletzung, insbesondere kein öffentliches Zugänglichmachen dar. Denn derjenige, der einen Standort einer Datei angibt, entscheidet nicht darüber, ob dieser im Zeitraum des Anbietens noch besteht, noch übermittelt er das Werk an sich…

Urteil des Amtsgericht München vom 15.03.2013 (Aktenzeichen: 111 C 13236/12).

Das Urteil stellt eine weitere interessante Entscheidung im Bezug auf Abmahnungen im Filesharingbereich dar und zeigt,  dass es ggf. durchaus sinnvoll sein, sich gegen eine Abmahnung zur wehr zu setzen. Insgesamt scheint es, als ob sich im Bereich der Abmahnungen der Wind ein wenig dreht. Über einen Wandel zum Thema Fislesharing-Abmahnung hatte ich bereits hier berichtet:

Ende der Massenabmahnungen?

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