Dank Big Data und fortschreitender Digitalisierung ist Datenschutz heute in Unternehmen nicht länger nur eine Option. Datenschutz ist eine Pflicht – und zwar in zweifacher Hinsicht:

Das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten und legen Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten im Bereich Datenschutz auf.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung schafft Datenschutz beziehungsweise ein bestellter Datenschutzbeauftragter im eigenen Unternehmen Vertrauen bei Partnern und Kunden. Damit ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten mehr als die Absicherung potentieller Risiken, sondern zugleich eine notwendige und sinnvolle Investition in die Reputation Ihres Unternehmens.

Die Kanzlei Stämmler berät und unterstützt Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV) bei der pragmatischen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Oberste Priorität liegt dabei im Aufbau und der Umsetzung einer praxisnahen und gesetzeskonformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen.

 

Was wir für Sie tun können:

Ein Auszug unserer Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

Beratung und Prüfung

  • Maßnahmen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Kunden und Lieferanten
  • Maßnahmen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Beschäftigten (Personalakten, Zeiterfassung, Bewerbermanagement).
  • Maßnahmen im Bereich Marketing und Vertrieb
  • Verfahren zur Berichtigung, Sperrung und Löschung gespeicherter personenbezogener Daten
  • Technisch rganisatorische Maßnahmen (§ 9 BDSG)
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz)
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Videoüberwachungen in öffentlich und nicht-öffentlich zugänglichen Bereichen
  • Outsourcing von IT-Verfahren

Schulung

  • Mitarbeiter die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen
  • Inhouseschulung zum Datenschutz (Allgemein)

Mehr erfahren!

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Sie müssen nicht in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten “bestellen”. Gesetztlich vorgeschrieben ist ein Datenschutzbeauftrager erst, wenn Ihr Unternehmen Daten automatisiert verarbeitet und hiermit in der Regel mehr als neun Personen beschäftigt sind. Als Faustregel gilt: Arbeiten mehr als neun Personen in Ihrem Unternehmen, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Ausnahme gilt für sogenannte öffentliche Stellen, also zum Beispiel Behörden. Diese müssen zwingend einen Datenschutztbeauftragten bestellen, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Das gilt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter

Wenn Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen/wollen, haben Sie die Wahl zwischen einem internen oder einem externen Datenschutzbeauftragten.

Bei einem internen Datenschutzbeauftragten handelt es sich um einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens, der als Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. Hierzu können Sie grundsätzlich jeden Mitarbeiter bestellen. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser die erforderliche Sachkunde besitzt und ggf. nachweisen kann. Darüber sind einige Positionen im Unternehmen mit der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nicht vereinbar. Unzulässig ist etwa die Bestellung des Geschäftsführer oder des Leiters der IT-Abteilung zum Datenschutzbeauftragten.

Als externen Datenschutzbeauftragter kann ebenfalls jede Person bestellt werden, die die erforderliche Sachkunde besitzt und ggf. nachweisen kann.

Ob intern oder extern. Beides hat Vor- und Nachteile.

Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten ist im Zweifel günstiger als die Bestellung eines externen. Demgegenüber muss dem Mitarbeiter aber ein gewisses Zeitkontingent für die Erledigung der datenschutzrechtlichen Aufgaben eingeräumt werden.

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden, als die Bestellung eines internen. Demgegenüber kann der externe Datenschutzbeauftragte für gewöhnlich auf einen höheren Erfahrungsschatz zurückgreifen und eine “professionelle Umsetzung” der datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleisten.

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