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Sehr geehrte/ geehrter XXX,

ich nehme hiermit Bezug auf Ihre Schreiben vom DATUM und nehme hierzu wie folgt Stellung:

Da Ihrem Schreiben keine Vollmacht im Original beigefügt war, fordere ich Sie zunächst auf, eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Original-Vollmacht vorzulegen.

In der Sache bestehen die von Ihnen bzw. Ihren Mandanten geltend gemachten Ansprüche weder dem Grunde noch der Höhe nach. Keinesfalls besteht ein Schadensersatzanspruch bereits aufgrund der bloßen Verletzung von Normen der DS-GVO oder des BDSG-neu. Anhaltspunkte, dass hier tatsächlich die von Ihnen geltend gemachte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegt sind nicht gegeben.

Nach meiner Auffassung ist das konkrete Vorgehen als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist. Insbesondere die konkreten Umstände der Geltendmachung und die Anzahl vergleichbarer Verfahren indizieren hier ein rechstmissbräuchliches Verhalten.

Sie fordern Schadensersatzforderung ohne jedoch auf die Unterlassung zu bestehen. Ihrer Mandantschaft geht damit offenbar nicht darum Rechtsverstöße zu unterbinden. Vorrangig erscheint vielmehr die Durchsetzung monetärer Interessen.

Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Vorgehen rechtsmissbräuchlich, wenn es primär sachfremden Zwecken dient und nicht der Beseitigung eines angeblich rechtswidrigen Zustandes. Dies gilt insbesondere für ein Vorgehen, bei dem offenbar monetäre Interessen im Vordergrund stehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 04.07.2019, Az. I ZR 149/18; BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 110/15; OLG Köln, Urteil vom 27.11.2020, Az. 6 U 65/20).

Die von Ihnen angeführten Urteile sind weder im Hinblick auf den Sachverhalt noch die rechtlichen Ausführungen mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar und damit nicht relevant.

Im Ergebnis halte ich damit ihr Vorgehen für rechtsmissbräuchlich. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht damit gemäß § 242 BGB bereits dem Grunde nach nicht.

Ich werde Ihren Forderungen nicht nachkommen und weiße diese nochmals ausdrücklich zurück.

In Ausübung meines virtuellen Hausrechts bitte ich Sie meine Webseite nicht noch einmal zu besuchen.

Mit freundlichen Grüßen

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