Vertragsrecht
- OLG Köln -[nbsp]Beschluss vom 16. Januar 2014 · Az. 19 U 149/13 Ein Marketing-Vertrag dessen Gegenstand sowohl Suchmaschinenoptimierung, die Schaltung von Adword-Kampangen, Affiliate-Marketing und die Listung bei einschlägigen Preissuchmaschinen ist, ist als Dienstvertrag einzuordnen.