Abmahnung – Company of Heroes 2 durch .rka

André Stämmler

Momentan mahnt die Kanzlei .rka Rechtsanwälte vermeintliche Nutzter von Filesharing-Portalen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel Company of Heroes 2 ab. Beauftragt wurde sie hierbei von der Koch Media GmbH. Konkret wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, dass er das Spiel Company of Heroes 2 widerrechtlich andren Nutzern zum Download auf Filesharing-Portalen zur Verfügung gestellt hat.  

Abmahnung erhalten – Forderungen erfüllen?

Folgende Dinge sollten Sie unbedingt nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung beachten:

  • Hüten Sie sich vor voreiligen und überstürzten Handlungen.
  • Unterlassen sie es jedoch nicht überhaupt auf die Abmahnung zu reagieren.
  • Akzeptieren Sie nicht leichtfertig den geforderten Pauschalbetrag.
  • Geben Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte ab

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Was beinhaltet die Abmahnung an dem Spiel Company of Heroes 2?

Die Abmahnung der Rka Rechtsanwälte beinhaltet auf:Seite 1-2

  • Die Nennung des Inhabers der Urheberrechte: Koch Media GmbH
  • Die Darstellung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes: Bereithaltung einer Datei des Spiels Company of Heroes 2 zum Download auf einem Per-to-Per-Netzwerk
  • Aufzählung der angeblichen Verletzungshandlungen

Seite 2-4

  • Aufforderung zur Abgabe einer klaglos stellenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Aufforderung zur Zahlung eines Pauschalbetrages von 900 €
  • Forderung nach der Löschung der benannten Datei
  • Auskunftsverlangen über mögliche andere Täter

Seite 5

  • Vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Anwalt notwendig oder allein gegen Abmahnung vorgehen?

Eine häufig gestellte Frage nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung ist die nach der Notwendigkeit des Einschaltens eines Anwaltes. Im Internet sind doch so viele Informationen und Tipps bezüglich solcher Abmahnungen zu finden! Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass augenscheinlich ähnlich gelagerte Fälle kaum 1 zu 1 mit Ihrem Fall identisch sind und es durchaus möglich ist, dass in Ihrem Fall ein anderes Vorgehen anzuraten ist. Außerdem sind häufig die verfügbaren Informationen sehr allgemein gehalten und u.U. fehlen einige Informationen, die für Ihren Fall wichtig sind. Daher ist es ratsam, nach dem Eingang einer Abmahnung einen Anwalt für Urheberrecht aufzusuchen und sich von diesem individuell beraten zu lassen. Einige Vorteile einer solchen Rechtsberatung sind:

  • Möglichkeit der Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung
  • Führung über die Höhe des zu zahlenden Pauschalbetrages
  • Wenn notwendig die Formulierung einer individuellen Unterlassungserklärung
  • Übernahme jeglicher Korrespondenz mit der Kanzlei Rka Rechtsanwälte

Wann sind die Forderungen der Abmahnung berechtigt?

Forderungen nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Zahlung eines Pauschalbetrages oder auch der Löschung von Dateien des betroffenen Werkes sind grundsätzlich dann gerechtfertigt, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde. Allerdings sollten sie unter keinen Umständen die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden. Vielmehr ist es ratsam, eine individuell auf den eigenen Fall zugeschnittene Erklärung abzugeben. Außerdem ist es u.U. durchaus möglich, den zu zahlenden Pauschalbetrag durch Verhandlungen zu reduzieren.Hat man selbst nicht das Spiel Company of Heroes 2 auf einem Filesharing-Portal anderen Nutzern zum Download angeboten, kommt ggf. eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Dies ist z. B. denkbar, wenn man Prüf-, Sicherungs- oder Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Rahmen dieser Haftung wird aber in der Regel kein Schadenersatz geschuldet.Aber auch wenn man sicher ist, weder als Täter noch Störer verantwortlich zu sein, sollte man die Abmahnung nicht auf die leichte Schuldner nehmen. Ein pauschales Bestreiten der Urheberrechtsverletzung reicht grundsätzlich nicht aus um die Abmahnung abzuwehren.

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