Abmahnungen wegen Google Webfonts

Die Abmahnungen zu Google Fonts nehmen leider nicht ab. Auf die Problematik hatten wir bereits in den letzten Datenschutz-Updates hingewiesen (Update 22-08 und Update 22-05). Da uns aber jeden Tag neue Meldungen von Mandanten und anderen Webseitenbetreiber erreichen, hier noch einmal eine Stellungnahme:

Hintergrund

Die Abmahnung erfolgen, weil angeblich Google Webfonts dynamisch in die Webseite eingebunden wurden. Wenn die Web-Fonts so eingebunden werden, laden diese die Schriftarten beim Aufruf in der Website von Google Surfern herunter. In diesem Fall wird die IP-Adresse des jeweiligen Webseitenbesuchers an Google übermittelt. Da die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, stellt diese Übermittlung eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO dar.

Nach Auffassung des Landgerichts München und wahrscheinlich auch der Mehrzahl der Juristen, ist dieses Vorgehen nur rechtmäßig, wenn die entsprechende Einwilligung des Webseitenbesuchers eingeholt wird. Die Schriftarten dürften also nicht geladen werden, bevor der Webseitenbesucher seine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat. Das ist in der Praxis kaum möglich, da in diesem Fall vorher andere Schriftarten genutzt werden und die Seite wahrscheinlich nicht im gewünschten Design erscheint. Wenn die Schriftarten ohne Einwilligung über Google-Server geladen werden, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der DSGVO nicht vereinbar. Mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ deshalb, weil es bei zwei Juristen immer vier Meinungen gibt. Ich denke aber, dass sich die strenge Auffassung hier durchsetzen wird. Gehen wir also einmal davon aus, dass die dynamische Einbindung nicht ohne Weiteres rechtmäßig ist.

Werden jetzt personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, kann dies einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach sich ziehen. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass ein Schaden eingetreten ist. Dieser Schaden muss tatsächlich nicht materiell messbar sein, ausreichend ist auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Man kann hier von Schmerzensgeld sprechen. Einzelne Urteile haben schon wegen Datenschutzverstößen Schmerzensgeld zugesprochen, weil allein im Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten (unkontrollierte Weitergabe der IP an Google) eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegen kann. Das ist grob gesprochen der Hintergrund der aktuellen Abmahnungen. Soweit so gut.

Wie reagieren?

Gehen wir jetzt mal davon aus, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt und hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und ein Unterlassungsanspruch entstehen kann. Jetzt müssen wir uns fragen, wie wir auf die konkrete Abmahnung reagieren.

Aktuell liegen uns einerseits viele Abmahnungen von Einzelpersonen vor. Dabei ging es in einer Abmahnung um ein die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruch und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Viele Abmahner wollen einfach nur um 100 € Schmerzensgeld. Vereinzelt liegen uns auch E-Mails vor, bei denen die E-Mail-Adresse nicht nachweisbar ist, beim selben Absender die Kontoverbindung wechselt und so weiter. Letztere dürften ein klarer Fall von Spam sein.

Ferner liegen uns mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Kilian Lenard und Rechtsanwalt Dikigoros Nikolaos Kairis (Raag-Kanzlei) vor. Beide machen im Namen ihrer Mandanten verschiedene Ansprüche geltend. Gemeinsam ist beiden Abmahnungen, dass durch die Zahlung eines Vergleichsbetrages alle Ansprüche abgegolten werden sollen.

Webfonts richtig einbinden

Egal, wie ihr mit der Abmahnung umgeht, solltet ihr die Schriftarten „rechtskonform“ einbinden oder ganz auf Webfonts verzichten. Je nach System gibt es da Plug-Inns, oder man stellt im System die Einbindung auf lokal um. Achtet bitte darauf, dass auch sonstige Tools im Backend die Schriftarten richtig einbinden. Wir liegen Fälle vor, in denen die Webfonts im Theme korrekt eingebunden wurden, aber ein Drittanbieter-Plug-In die Fonts wieder geladen hat. Ein einfacher Check geht über den Chrome-Browser: Webseite ansteuern > Rechtsklick und im geöffneten Menu „Untersuchen“ anklicken > Sources (oben im Menu)

Hier darf dann nichts von gstatic, google.fonts etc. stehen. Dann passt alles.

Zahlen und gut?

Jetzt müssen wir aber noch etwas mit der Abmahnung machen. Am schnellsten erledigt ihr die Sache, wenn ihr die geforderten Beträge einfach zahlt. Sofern euch die Beträge nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen, ist das die schnellste Lösung. Gegenüber dem jeweiligen Abmahner sind damit die Ansprüche abgegolten. Ende der Geschichte. Dabei kommt der App Monat mit seiner Masche durch, aber ihr habt eure Ruhe.

Aussitzen?

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ihr die Abmahnung einfach ignoriert oder gegebenenfalls auch noch ein, ob wir schreiben zurückgeschickt. Wir gehen derzeit davon aus, dass das bei dieser Variante mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr kommen wird. Die geforderten Beträge sind sehr niedrig, sodass ich denke, dass sich ein Gerichtsverfahren kaum wirtschaftlich führen lässt, auch im Hinblick auf ein Kostenrisiko. Wir gehen auch davon aus, dass hier eine sehr hohe Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen wurde, ausgehend von allein den uns vorliegenden Abmahnungen. Unabhängig davon muss man das tatsächlich auch erst mal abarbeiten. Allein deswegen gehen wir davon aus, dass nichts weiter kommen wird. Selbst wenn allerdings die ganze Sache vor Gericht geht, bestehen nach unserer Einschätzung hervorragende Chancen, dass der auch noch nicht recht bekommt. Die konkreten Umstände der Abmahnung sprechen nach unserer Auffassung dafür, dass das Vorgehen rechtsmissbräuchlich ist.

Rechtsmissbrauch wird immer dann angenommen, wenn vornehmlich andere Beweggründe im Vordergrund stehen als die, auf die der Anspruch gestützt wird. Die Ansprüche werden hier vornehmlich auf einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt. Tatsächlich werden hier aber offenbar sehr viele Abmahnungen ausgesprochen. Weiterhin sollen (sofern geltend gemacht) auch Ansprüche auf Unterlassung und Auskunft durch die Zahlung von Schadensersatz abgegolten werden. Diese Umstände sprechen nach unserer Auffassung dafür, dass hier ggf. monetäre Interessen im Vordergrund stehen und nicht die Wiedergutmachung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Allein die – geschätzt – sehr hohe Anzahl an Abmahnungen könnte auch dafür sprechen, dass hier nicht eine natürliche Person die Webseiten besucht, sondern ein Bot. Dann müssen wir auch bereits dem Grunde nach überlegen, ob das Persönlichkeitsrecht einer natürlichen Person verletzt sein kann.

Im Ergebnis gehen wir aktuell davon aus, dass hier nichts mehr kommen wird. Und selbst wenn, sprechen hervorragende Argumente dafür, dass die Sache rechtsmissbräuchlich ist und die Ansprüche nicht bestehen.

Wie immer kann ich natürlich nicht garantieren, dass nichts passiert und es kann auch zu Klagen kommen, die der Abmahner dann auch noch gewinnt. Dann kann es teurer werden. Und wenn der Abmahner auch noch andere Ansprüche einklagt, auch noch sehr viel teurer. Die Chance halten wir aber – aktuell – für verschwindend gering.

Fazit

Ich selbst würde nicht zahlen und sogar aktiv gegen die Abmahnung vorgehen und negative Klage einreichen. Dabei klagt man darauf, festzustellen, dass die Ansprüche nicht bestehen. Ich bin aber auch Anwalt und mache das beruflich.

Wie ihr reagiert, müsst ihr am Ende selbst entscheiden. Bei der einen Variante ist das Geld weg und man hat seine Ruhe. Bei der anderen bleibt ein – wie ich aktuell meine – sehr geringes Risiko, dass noch was kommt.

Wenn du nicht zahlst, kannst du die Abmahnung ignorieren. Wenn du dich besser fühlst, kannst du aber auch das angefügte Musterschreiben nutzen, um auf die Abmahnung zu reagieren. In der Regel wird das den Abmahner aber nicht beeindrucken und wahrscheinlich kommt nur ein Schreiben zurück, in dem noch mal die Ansprüche bekräftigt werden. Man dreht sich also im Kreis.

Du solltest die Situation weiter beobachten und schauen, wie es allgemein hier weitergeht, ob z. B. Klagen oder negative Feststellungsklagen kommen, oder die Sache im Sande verläuft. Wir halten dich auf jeden Fall auf dem Laufenden. Ihr solltet in jedem Fall gelegentlich unser Datenschutz-Update lesen.

Musterschreiben: Seite oder Download (*.rtf)

Unser Video zum Thema

YouTube: Abmahnungen wegen Google Webfonts

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