Abmahnung durch FAREDS: Two Guns

André Stämmler

Das Unternehmen Two Guns Distribution, LLC lässt derzeit durch die Hamburger Kanzlei FAREDS vermeintliche Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Actionfilm „Two Guns“ abmahnen. Vorgeworfen wird dir Zurverfügungstellung des Films in sogenannten Filesharing-Netzwerken.

Das Schreiben der Kanzlei umfasst mehrere Seiten und nennt neben dem angeblichen Tattag und Tatzeit auch die IP-Adresse die dem Anschluss des Abgemahnten zum maßgeblichen Zeitpunkt zugeordnet gewesen sein soll.

Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Wie üblich bei einer Abmahnung wegen Filesharing wird die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Im konkreten Fall werden 835 EUR verlangt.

Je nachdem, ob man ggf. als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche jedoch auf den speziellen Fall zugeschnitten werden sollte. Ggf. besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der anwaltlichen Kosten. Hier kann man sich aber ggf. über den geltend gemachten Betrag der Höhe nach streiten.

Kommen Dritte (Kinder oder Mitbewohner) als Täter in Betracht, eröffnet dies ggf. eine neue Situation. Hier muss am Einzelfall genau geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und ob die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind.

In jedem Fall sollte man die Abmahnung nicht einfach ignorieren, da sonst unter Umständen ein teures Gerichtsverfahren droht. Andrerseits sollte man aber auch nicht in Panik verfallen und vorschnell etwas unterschreiben. Es gilt Ruhe bewahren und Möglichkeiten prüfen. Die Verteidigung gegen eine Abmahnung ist nicht aussichtslos.

Two Guns – Abmahnung Facts

Abgemahntes Werk: Two Guns (Film)

Abmahnende Kanzlei: FAREDS

Rechteinhaber: Two Guns Distribution, LLC

Unterlassungserklärung gefordert: ja

Geforderter Geldbetrag: 835 EUR

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