Erst Sex, dann Rechnung – Ein Anwalt rechnet ab

Erst Sex, dann Rechnung. Eine Prostituierte? Nein! Ein Anwalt. Familienrecht auf die andere Art.

Der Kollege aus Minnesota vertrat seine Mandantin in einem Scheidungsverfahren. Beide kannten sich mehrere Jahre. Im August 2011 mandatierte die Frau den Rechtsanwalt in einem Scheidungsprozess. Einige Tage später, während eines Telefonats, befragte der Anwalt seine Mandantin zu ihrer sexuellen Beziehung zu ihrem Ehemann und ob diese mit ihm Sex haben wolle.

In den darauf folgenden Monaten entwickelte sich eine sexuelle Beziehung zwischen beiden. Die Zeit der sexuellen Kontakte rechnete der Anwalt als Arbeitszeit gegenüber seiner Mandantin ab. Neben dem Entwurf von Schriftsätzen wurden auch Meetings abgerechnet.

Nach Streitigkeiten mit der Mandantin und Problemen in seiner eigenen Ehe beendete der Anwalt die Affaire nach einigen Monaten im März 2011. 2 Tage später legte er auch das Mandat nieder.

Aufgrund einer früheren sexuellen Missbrauchserfahrung und seelischer Probleme beging die Frau einen Selbstmordversuch. Im Krankenhaus offenbarte die Frau die Affaire.

Die zuständige Anwaltskammer leitete ein Verfahren gegen den Anwalt ein. Zunächst bestritt der amerikanische Kollege die Vorwürfe. Räumte diese dann später aber doch ein. Das Supreme Court von Minnesota suspendierte den Anwalt für mindestens 1 Jahr und 3 Monate. Erst nach dieser Zeit darf dieser wieder als Anwalt tätig werden.

Der Kollege ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 1997 wurde der Anwalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damals konsumierte er Kokain, dass er von einem Mandanten kaufte.

Den englischsprachigen Bericht kann man hier lesen.

In Deutschland würde dem Kollegen wohl nicht nur ein Verfahren vor der Anwaltskammer drohen, sondern auch eine Anzeige wegen Betrug.

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