Urheberrecht: Ende des Forum-Shopping?

Das Anti-Abzock-Gesetz scheint endlich zu kommen und bringt nicht nochmal ein paar interessante Änderungen mit sich. Der Regierungsentwurf zum Gesetzt gegen unseriöse Geschäftspraktiken war lange umkämpft und musste einige male geändert werden; ich hatte bereits berichtet und hier.

Interessantes zum Urheberrecht

Eine interessante Änderung gab es beim Entwurf noch einmal im Bereich des Urheberrechts und Abmahnwahn. Nach einer Änderung des § 104 UrhG soll der “Abgemahnte” künftig nur noch an zuständigen Amts- bzw. Landgericht seines Wohnsitzes verklagt werden können. jedenfalls solange es sich beim Abgemahnten um einen Verbraucher handelt. Dies ist positiv zu begrüßen. Bisher konnten abmahnende Kanzleien an jedem beliebigen Standort klagen. Hier konnte also gemütlich getestet werden, welches Gericht “angenehm” ist und welches nicht. Die Kanzleien hatten dann prinzipiell bei “abmahnfreundlichen” Gerichten zu klagen. Dem sollte nunmehr ein Ende gesetzt sein. Zwar wird § 104 UrhG durch § 105 UrhG eingeschränkt. Hiernach können – einfach ausgedrückt – Urheberrechtstreitgkeiten an ein spezialisiertes Gericht im jeweiligen Bundesland verwiesen werden. Dies ist aber in jedem Fall besser als die bisherige Praxis. Neben

Kein Änderungen gab es hingegen bei der bei der Debatte um die Begrenzung der Abmahnkosten. Hier problematischen Passagen, wonach eine Begrenzung des Streitwerts auf 1.000 € von den “besonderen Umständen des Einzelfalls” abhängig gemacht wird, bleibt bestehen.  Ob damit der neuen Regelung ein ähnliches Schicksal bevor steht wie dem § 97 a II UrhG bleibt abzuwarten.

Fliegender Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

Während im Urheberrecht plötzlich der fliegende Gerichtsstand – wenigstens gegenüber Verbrauchern – abgeschafft wurde, verbleibt dieser im Wettbewerbsrecht.  In der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass ausschließlich das Gericht zuständig sein sollte, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Das sog. Forum-Shopping sollte also weitergehen.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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