André Stämmler
Ganze 3 Tage brauchte es bis die erste Anfrage hinsichtlich einer Abmahnung wegen der Nichtumsetzung der Buttonlösung eingetroffen ist.
Diese ist seit dem 01.08.2012 in kraft, hierzu kurz berichtet hatte ich schon hier.
Nach der Grundsätzlich begrüßenswerten Änderung des BGB müssen Online-Shops den Bestätigungsbutton so ausgestalten, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages deutlich für den Verbraucher erkennbar ist.
Eine gute Sache für Verbraucher, die offenbar problematisch für Online-Shop Betreiber wird. Es bleibt abzuwarten ob hier eine Abmahnwelle folgen wird oder nicht. Nachdem nun erste Abmahnungen nur wenige Tage auf sich warten ließen, ist aber durchaus damit zu rechnen.