André Stämmler
Ein rechtssicher ausgestaltetes Impressum ist einer der Grundvoraussetzungen für einen gewerblichen Internetauftritt. Was aber genau ins Impressum gehört ist vielen Webseitenbetreiber immer noch unklar. In Anbetracht von drohenden Abmahnungen und Bußgeldern ein fataler Umstand.
Ein sehr weit verbreiteter Fehler ist die Angabe der Steuernummer. So findet man auf vielen Webseiten genau diese im Impressum angegeben. Dies ist jedoch zum einen unnötig und zum anderen gefährlich. So kann es mit Hilfe der Steuernummer findigen Zeitgenossen durchaus ermöglicht werden, mehr über das Unternehmen oder die Person hinter der Webseite zu erfahren als einem lieb sein sollte.
Darüber hinaus wägt sich der Webseitenbetreiber mit der Angabe der Steuernummer in falscher Sicherheit. Die Angabe der Steuernummer auf der Webseite ist in keiner Weise geschuldet. Vielmehr ist, nach dem Telemediengesetz, lediglich die Angabe der sog. Umsatzsteueridentnummer erforderlich. Diese ist zwingend anzugeben, sofern eine solche vorhanden ist. Fehlt die Angabe der USt.IdentNr. riskiert das Unternehmen eine Abmahnung oder ein Bußgeld. Dieser Verstoß kann auch nicht durch die Angabe der einfachen Steuernummer geheilt werden.
Ist keine USt.IdentNr. vorhanden muss nichts angegeben werden, auch nicht die Steuernummer.