Abmahn-Batman oder Urheberrechts-Troll?

André Stämmler

Wenn Rechteinhaber schutzlos den Raubkopierern ausgeliefert sind, von Staatsanwaltschaft und Polizei keine Hilfe erwarten können. Wenn es fast keine Hoffnung mehr gibt, dann brauchen Rechteinhaber einen Helden. Einen dunklen Helden den nicht jeder mag, ja einen Helden der sogar von manchen verachtet wird und von allen gefürchtet wird. Rechteinhaber brauchen den Abmahn-Batman.

Weil er der Held ist den Gotham verdient, aber nicht der den es gerade braucht, also jagen wir ihn, weil er es ertragen kann, denn er ist kein Held, er ist ein stiller Wächter, ein wachsamer Beschützer, ein dunkler Ritter.

 aus Dark Knight

Das könnte man jedenfalls meinen, wenn man das Interview mit Thomas Urmann auf Zeit-Online vom 17.12.13 liest. Von einer Kapitulation des Staates ist da die Rede und von der Erfüllung von Aufgaben die eigentlich der Staat übernehmen müsste. Von einem frustrierenden Kampf wird gesprochen. Ahh ja.

Bedenkt man wer mit Abmahnungen gejagt wird, wirkt das Interview – auf mich jedenfalls – etwas verstörend. Da wird eben nicht der große Bösewicht gejagt, sondern lediglich der kleine Privatanwender und das in einer Vielzahl der Fälle zu Unrecht. Da ist es egal, dass die betagte Rentnerin gar keinen Router oder Computer hat und gar damit nicht auf das Internet zugreifen konnte. Sie Anschlussinhaberin und damit böser Täter. So einfach ist das für den Abmahn-Batman.

Eine neue Dimension hat das Abmahngeschäft nun mit der Porno-Abmahnwelle durch die Kanzlei Urmann und Collegen angenommen, bei der mehrere tausend Abmahnungen in kürzester Zeit versendet wurden und in dessen Zusammenhang auch das oben angesprochene Interview durchgeführt. Man könnte quasi meinen, Batman holt zum Großschlag aus.

Panik bei Abgemahnten, Bumerang für Abmahnanwälte

Die Panik bei den Abgemahnten war groß und schnell folgten erste Befürchtungen, dass diese Welle nur der Anfang sein könnte und Abmahnungen von anderen Portalen folgen könnten. Auch ich hatte berichtet. Mittlerweile verdichten sich jedoch Hinweise, dass die Abmahnwelle keine allzu großen Schäden anrichtet. So hat sich in den letzten Tagen noch einiges getan und dürfte vielen Abgemahnten ein ruhiges Weihnachtsfest bescheren:

Zunächst hatte sich die Plattform Redtube zu Wort gemeldet und erklärt, dass keine Kundendaten herausgegeben wurden und hatte mittlerweile . Darüber hinaus verdichtet sich der Verdacht, dass die Ermittlung der IP-Adressen nicht ganz mit rechten Dingen zuging, wie u.a. bei Golem zu lesen.

Zur rechtlichen Beurteilung von Streaming äußerte sich dann auch noch der Medienrechtler Gerald Spindler und lehnte ebenfalls einen Verstoß gegen das Urheberrecht ab.

In einer Pressemeldung vom 20.12.13  rudert auch das Landgericht Köln zurück und beäugt den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung kritisch. Darüber hinaus veröffentlichte das Landgericht Köln einen Beschluss vom 02.12.13 wonach bereits das Auskunftsersuchen nach den Daten der Anschlussinhaber abgelehnt wurde. Dort wird klargestellt, dass weder die Ermittlung der IP-Adressen nachvollziehbar ist, noch die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung – was gerade die Ausnahme des § 53 UhrG ermöglicht. Warum dann doch dem Großteil der Anträge stattgegeben wurde ist nicht ersichtlich.

Ungeachtet der sämtlichen zivilrechtlichen Bedenken gegen die Streaming-Abmahnung könnte sich die Abmahnwelle als böser Bumerang für The Archive AG und die Anwälte von Urmann und Collegen erweisen. So hatte etwa die Kanzlei Müller-Müller-Rößner am 19.12.13 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Geschäftsführer der Kanzlei Urmann und Collegen eingereicht. Ermittlungen wie Urmann und Collegen an die IP-Adressen gelangen konnten sollen darüber hinaus aktuell durch die Staatsanwaltschaft Köln durchgeführt werden. Eine rechtliche Einschätzung zur Strafbarkeit der versendeten Abmahnungen gibt der Richter am Landgericht Berlin Ulf Buermeyer und sieht die rote Linie als überschritten.

Urheberrechts-Troll

Will man im Ergebnis nicht mehr von einem Abmahn-Batman sprechen, haben die u.s.-amerikanische Medien einen ganz eigenen Begriff für die Rechtsanwälte von Urmann und Collegen. Dort – wie etwa bei techdirt.com – werden diese schlicht und einfach als Urheberrecht-Trolle bezeichnet.

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