Abmahnung des Kinofilms Rio 2 – Dschungelfieber durch Waldorf Frommer

André Stämmler


Derzeit verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen behaupteter Urheberrechtsverstöße an dem Kinofilm Rio 2 – Dschungelfieber. In diesen Abmahnungen wird der Vorwurf der unrechtmäßigen Verbreitung des Films über Filesharing-Tauschbörsen erhoben.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

• Zahlung eines Vergleichsbetrages• Abgabe einer Unterlassungserklärung• unverzügliche und dauerhafte Löschung des Films Rio 2 – Dschungelfieber

Wie verhält man sich richtig nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung?

Nach Erhalt einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Kinofilm Rio 2 – Dschungelfieber sind einige Dinge zu beachten:• Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da sonst das Risiko eines Gerichtsverfahrens besteht.• Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie nicht überstürzt, aufgrund der gestellten kurzen Fristen.• Geben Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung ab.• Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht vor einer anwaltlichen Beratung.• Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Anwalt für Urheberrecht.

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Der wichtigste Grundsatz, der nach dem Erhalt einer Abmahnung beachtet werden sollte, ist, dass eine Reaktion auf diese erfolgen muss. Ignorieren Sie die Abmahnung keines Falls. Ansonsten droht die Einleitung eines Gerichtverfahrens, welches zu weiteren Kosten führen kann.Allerdings ist ein solches Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer auch kein Grund in Panik zu geraten. Vermeiden Sie daher überstürzte Reaktionen und zahlen Sie den geforderten Geldbetrag nicht bevor Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben. Weiterhin sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht in Form des beigelegten Musters abgeben und es vermeiden auf kostenlose Muster von Unterlassungserklärungen im Internet zurückzugreifen. Diese sind häufig von juristischen Laien erstellt wurden und können Ungenauigkeiten enthalten.Daher ist es empfehlenswert, bei bestehenden Unsicherheiten nach dem Erhalt einer Abmahnung, einen Anwalt mit Erfahrung im Urheberrecht aufzusuchen.

Welche Vorteile bietet mir eine solche anwaltliche Beratung?

• Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung wegen behaupteten Urheberrechtsverletzungen am Kinofilm Rio 2 – Dschungelfieber• Übernahme der Verteidigung im Hinblick auf eine unrechtmäßige Abmahnung• Beratung bezüglich der Fragen, ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist und in welcher Form dies geschehen sollte• Übernahme der Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei Waldorf Frommer• ggf. Verhandlungsführung über die Höhe des zu zahlenden VergleichsbetragesHaben Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung selbst begangen, d.h. den Kinofilm Rio 2 – Dschungelfieber unberechtigter Weise in einer Filesharing-Tauschbörse zur Verfügung gestellt, ist die Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung grundsätzlich gerechtfertigt und die Abgabe der Erklärung oftmals unerlässlich. Hierzu sollte jedoch eine individuelle und auf den konkreten Fall zugeschnittene Formulierung verwendet werden. In diesem Fall besteht im Regelfall auch ein Anspruch auf Schadenersatz der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, über dessen Höhe sich jedoch oftmals streiten lässt.Wurde die Urheberrechtsverletzung nicht von Ihnen begangen, können Sie dennoch unter Umständen aufgrund einer sogenannten „Störerhaftung“ in Anspruch genommen werden. Dies wäre dann gegeben, wenn Sie zwar die Verletzung nicht selbst begangen haben, aber Ihnen die Duldung der Urheberrechtsverletzung durch einen Dritten vorgeworfen werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre, dass ein Mitbewohner oder Kinder im Haushalt die Urheberrechtsverletzung begangen haben und man Ihnen dieses Verhalten zurechnen kann, wenn Sie davon wussten, aber nichts dagegen unternommen haben. Auch hier gilt: Handeln sie nicht voreilig und zahlen den geforderten Betrag nicht ohne weiteres, bevor Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben. Denn grundsätzlich besteht im Fall einer sogenannten „Störerhaftung“ nur einen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten und nicht auf Schadenersatz.Daher ist dazu zu raten, nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts an dem Kinofilm Rio 2 – Dschungelfieber einen Anwalt mit Erfahrungen im Urheberrecht aufzusuchen und sich individuell beraten zu lassen.

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