Abmahnung – Das erstaunliche Leben des Walter Mitty – durch Waldorf Frommer

André Stämmler


Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt momentan Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes an dem Film Das erstaunliche Leben des Walter Mitty. Darin erhebt sie den Vorwurf der Verbreitung des Films über sogenannte Filesharing-Tauschbörsen.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

  • unverzügliche und dauerhafte Löschung des Films Das erstaunliche Leben des Walter Mitty
  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Vergleichsbetrages

Wie reagiere ich richtig auf den Erhalt einer solchen Abmahnung?

  • Bleiben Sie ruhig und lassen sich nicht von den kurzen Fristen irritieren.
  • Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht in der beigefügten Form ab.
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Vergleichsbetrag oder eine Teilsumme.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung muss jedoch erfolgen, da Sie sonst die Einleitung eines Gerichtsverfahrens riskieren.
  • Bei Unsicherheiten bezüglich des Vorgehens kontaktieren Sie einen Anwalt für Urheberrecht.

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Oberstes Gebot bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film Das erstaunliche Leben des Walter Mitty lautet: Reagieren und nicht Ignorieren! Eine Reaktion auf ein solches Abmahnschreiben ist nämlich schon allein deshalb notwendig, da ansonsten das Risiko der Einleitung eines Gerichtsverfahrens besteht. Dies führt unweigerlich zu weiteren Kosten.Allerdings gibt eine solche Situation auch keinen Anlass dafür in Panik zu verfallen und voreilig zu reagieren. Vor allem sollte man sich dazu nicht durch die Setzung relativ kurzer Fristen drängen lassen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen Anwalt für Urheberrecht aufzusuchen und sich individuell beraten zu lassen.Welche Vorteile bietet mir eine solche anwaltliche Beratung?Der Anwalt wird

  • die Rechtmäßigkeit der Abmahnung in Ihrem Fall überprüfen.
  • die Verteidigung gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung übernehmen.
  • Sie besonders im Hinblick auf die Fragen beraten, ob die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung notwendig ist und in welcher Form dies erfolgen sollte.
  • die Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei übernehmen.
  • ggf. Verhandlungen über die Höhe des zu zahlenden Vergleichsbetrages führen.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines solchen Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Film Das erstaunliche Leben des Walter Mitty richtet sich grundsätzlich nach zwei Faktoren: Haben Sie die Urheberechtsverletzung selbst begangen oder kann Ihnen der Vorwurf gemacht werden, eine solche Verletzung durch einen Dritten geduldet zu haben, obwohl Sie davon wussten?Haben Sie selbst den Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ auf einer Filesharing-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit die Urheberrechtsverletzung begangen, werden Sie kaum um die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung herum kommen. Dafür sollte jedoch keines Falls das beigefügte Muster verwendet werden, sondern eine individuell angepasste Erklärung. Von der Verwendung kostenloser Muster im Internet ist abzuraten, da sie gefährliche Ungenauigkeiten enthalten können. Weiterhin besteht in einem solchen Fall grundsätzlich auch ein Schadenersatzanspruch gegen Sie, über dessen Höhe jedoch im Zweifel gestritten werden kann.Wurde die behauptete Urheberrechtsverletzung nicht von Ihnen selbst begangen, können Sie dennoch hierfür in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen einer sogenannten „Störerhaftung“ vorliegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein anderes Mitglied ihres Haushaltes (Kinder, Mitbewohner ect.) den Film über eine Filesharing-Börse unberechtigt zur Verfügung gestellt hat und Sie hiergegen nichts unternommen haben, obwohl Sie davon wussten. Auch in einem solchen Fall ist es ratsam einen Anwalt für Urheberrecht aufzusuchen, da in der Regel nur eine Haftung bezüglich der Anwaltskosten besteht.Im Ergebnis ist es im Fall des Erhalts einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung am Film Das erstaunliche Leben des Walter Mitty grundsätzlich ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Urheberrecht aufzusuchen und sich individuell beraten zu lassen.Zurück

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