Abmahnung durch SASSE & PARTNER – “The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10”

André Stämmler

AbmahnungDie Kanzlei SASSE & PARTNER aus Hamburg versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der WVG Medien GmbH mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Urheberrecht. Abgemahnt wird die angebliche Urheberrechtsverletzung an der Serie The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10 über sogenannte Filesharing Netzwerke.

Was beinhaltet das Schreiben

Das mehrseitige Schreiben der Anwälte enthält neben rechtlichen Ausführungen auch Angabeder IP-Adresse und den Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes. Anschließend folgen Ausführungen zur Haftung und Forderung. Aus Seite 3 des Schreibens findet sich darüber hinaus eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ungeachtet der Tatsache ob man als Täter in Frage kommt oder nicht, sollte diese Frist nicht einfach ignoriert werden. Auf den folgenden Seiten finden sich sodann Ausführungen zum Aufwendungsersatz und Schadensersatz. Die Gesamtforderung beziffern die Anwälte mit insgesamt 1.470,98 EUR um aber auf der letzten Seite ein Vergleichsangebot von 800 EUR zu unterbreiten. Auch hier wird eine Frist gesetzt.

Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung wegen der Serie The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10?

Je nachdem ob man ggf. als Täter oder Störer in Frage kommt, stellt sich die Frage nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Diese enthält eine Option für Störer und Täterhaftung. Diese Erklärung sollte meines Erachtens nicht genutzt werden, da sich der Unterzeichner ggf. auch bei einer ggf. erfolgenden Änderung der Rechtslage bindet. Vielmehr sollte eine  sogenannte modifizierte Erklärung genutzt werden. Bevor aber überhaupt eine Erklärung abgegeben wird, sollte am konkreten Fall geprüft werden, ob man überhaupt für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haftet oder ob ggf. Dritte als Täter in Betracht kommen und einer Störerhaftung ebenfalls ausscheidet.

Ungeachtet der Unterlassungserklärung muss der geltend gemachte Zahlungsanspruch geprüft werden. Nach meiner Auffassung sind insbesondere die Rechtsanwaltskosten zu hoch angesetzt und lediglich aus einem Gegenstandswert von 1.000 EUR zu errechnen. Meines Erachtens ebenfalls zu hoch angesetzt ist der Schadensersatz von 500 EUR.

Wer eine Abmahnung wegen der Serie The Walking Dead – Staffel 4 Folge 10 oder einer anderen Folge erhalten hat, sollte einerseits nicht in Panik verfallen, anderseits aber auch nicht den Kopf in den Sand stecken und das Schreiben ignorieren, sondern sich fachkundigen Rat holen und die Möglichkeiten der Verteidigung prüfen lassen.

Zurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert