Abmahnung “Man of Steel” – Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Verstöße an dem Blockbuster Man of Steel ab. Vorgeworfen die angebliche Verbreitung des Films über die Tauschbörse bittorrent.

Was wird in der Abmahnung wegen Man of Steel verlangt

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadens- und Aufwendungsersatz in Höhe von 815 EUR

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wer eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film Man of Steel erhalten hat, sollte zunächst einige Punkte beachten:

  • Abmahnung nicht ignorieren
  • keine überstürzte Reaktion
  • keine voreilige Zahlung leisten
  • nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.


Abmahnung - Man of SteelIgnoriert man die Abmahnung, droht ggf. ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (beschleunigtes Verfahren). Stellt sich dort heraus, dass die Abmahnung unter Umständen berechtigt ist, kann dies schnell teurer als die eigentliche Abmahnung werden. Auf der anderen Seite sollte man aber auch nicht in Panik verfallen und vorschnelle eine Unterlassungserklärung abgeben oder den geforderten Betrag (hier 815 EUR) vorschnell zahlen. Gerade letzteres kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Die Verteidigung gegen die Abmahnung wird dann erheblich schwerer. Zwar sind die in der Abmahnung gesetzten Fristen nicht unbedingt üppig. In der Regel bleibt aber ausreichend Zeit, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu überprüfen.

Ich habe die Urheberrechtsveletzung begangen. Was nun?

Hat man die Urheberrechtsverletzung selbst begangen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Unterlassung. Man wird in diesem Fall um die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht herumkommen. Damit die Unterlassungserklärung „wirksam“ ist, muss diese „strafbewehrt“ sein um den ernsthaften Willen zur Unterlassung glaubhaft zu machen. Strafbewehrt heißt in diesem Fall, dass man sich verpflichtet für den Fall einer Zuwiderhandlung einer Vertragsstrafe unterwirft. Man verspricht also eine Vertragsstrafe, für den Fall, dass man nochmals eine Urheberrechtsverletzung an dem maßgeblichen Werk begeht. Die beigefügte Erklärung sollte nicht verwendet werden. Vielmehr sollte man eine eigene, auf den Fall angepasste Erklärung verwenden.

Ich habe die vorgeworfene Tat nicht begangen!

Wer die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, also Man of Steel nicht über bittorent verbreitet hat, haftet ggf. dennoch als sogenannter Störer. Dies ist unter Umständen der Fall, wenn man die Urheberrechtsverletzung ermöglicht hat. Eine Störerhaftung kommt z.B. in Betracht, wenn man den eigenen WLAN-Anschluss gar nicht oder nicht ausreichend gesichert hat. Wusste man von Urheberrechtsverletzungen durch andere Personen (z.B. Mitbewohner) und hat hiergegen nichts unternommen, haftet man u.U. ebenfalls als Störer. Im Falle einer Störerhaftung muss die Unterlassungserklärung ebenfalls an den Sachverhalt angepasst werden. Wer sich keiner Schuld bewusst ist und entsprechend vortragen kann, sollte in der Regel keine UE abgeben.

Was ist mit der Zahlung?

Der geltend gemachte Zahlungsanspruch sollte mit Vorsicht betrachtet werden. Schadensersatz und „Anwaltskosten“ scheiden aus, wenn man die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat und auch nicht als Störer haftet. Doch selbst bei einer Störerhaftung haftet man nicht für Schadensersatz sondern „lediglich“ für die Kosten der Abmahnung (Anwaltskosten).

Wie kommt Waldorf Frommer an meine Daten?

Die Abmahnung erhält in der Regel der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses. Diesem Internetanschluss ist zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet, die beim Internetprovider gespeichert ist. Waldorf Frommer und andere Abmahnkanzleien setzen nun Ermittlungsfirmen ein um zunächst die IP-Adresse zu ermitteln. Dabei wird nach bestimmten Torrent-Dateien im Filesharing-Netzwerk gesucht, die das maßgebliche, urheberrechtlich geschützte Werk – hier den Film Man of Steel – enthalten. Hat man einen Nutzer gefunden, der die Datei zum Download anbietet, führt die Ermittlungsfirma – hier ipoque – einen Testdownload durch und protokolliert die Daten. Das Ermittlungsunternehmen hat nun die IP-Adresse. Nun werden über einen Auskunftsbeschluss durch das Gericht die Daten des Anschlussinhabers beim Provider erfragt. Der Abmahnung steht nichts mehr im Weg.

Habe ich eine Chance gegen die Abmahnung?

Die Chancen für eine erfolgreiche Abwehr der Abmahnung stehen heute besser denn je. Aufgrund einer geänderten Gesetzeslage ist es Abmahnern nicht mehr möglich an den bevorzugten  „Lieblingsgerichten“ zu klagen, bei denen gute Chancen für einen Sieg bestanden. In der Rechtsprechung ist darüber hinaus heute – vermutliche auch aufgrund der geänderten Gesetzeslage – eine Tendenz zu erkennen, die durchaus kritisch mit Massenabmahnung umgeht und diese nicht mehr einfach nur „durchwinkt“. So ist etwa der Bundesgerichtshof der Meinung, dass bei mehreren Personen im Haushalt keine Vermutung für die „Täterschaft“ des Anschlussinhabers besteht. Diese Auffassung war aber bis vor einiger Zeit noch häufig vertreten worden. Gerade bei mehreren Personen im Haushalt (Kinder, Familie, Wohngemeinschaften) bestehen damit sehr gute Chancen, eine Abmahnung erfolgreich abzuwehren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert