Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up (Rattle) – Abmahung durch Daniel Sebastian
André Stämmler
Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Abgemahnt wird die angebliche Verbreitung des Werkes
Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)
über sogenannte Filesharing-Netzwerke.
Was wird in der Abmahnung verlangt?
Mit dem Abmahnschreiben wird unter anderem die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus enthält das Schreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian einige Ausführung zur Kostenerstattung und Schadensersatz. Für den Falle eines gerichtlichen Verfahrens stellt Rechtsanwalt Sebastian jedenfalls die Möglichkeit einer Verurteilung von sehr hohen Beträgen in den Raum um letztlich die gütliche Einigung durch einen Vergleich anzubieten, bei dem der Abgemahnte 600 EUR zahlen soll.Sowohl für die Unterlassungserklärung als auch für den Vergleich sind dem Abmahnschreiben entsprechende vorformulierte Erklärungen bereits beigefügt.
Diese sollten nicht ohne weiteres unterzeichnet werden. Selbst wenn man sich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entschließt, sollte hier eine sogenannte modifizierte Erklärung genutzt werden.Ähnlich ist es beim geforderten Vergleichsbetrag. Wer hier unterzeichnet nimmt sich selbst jegliche Handlungsmöglichkeit um den Betrag ggf. noch reduzieren zu können. Insbesondere erscheint die angesetzte Gesamtsumme als zu hoch. Die anteiligen Kosten für den Auskunftsbeschluss dürften anteilig sehr gering ausfallen. Ebenfalls dürften die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit aus einem Streitwert von 1.000 EUR anfallen und damit im außergerichtlichen Bereich maximal 147,56 EUR (124,00 EUR ohne Steuer) betragen. Letztlich dürfte auch der Schadensersatz für eine Tonaufnahme mit 300,00 EUR nur den Ausnahmefall darstellen. Die Rechtsprechung tendiert bei einzelnen Tonaufnahmen eher zu geringeren Beträgen in Höhe von 15 EUR (Landgericht Hamburg – 308 O 701/09) bis 200 EUR (OLG Köln – 6 U 67/11).
Wie reagiere ich bei einer Abmahung wegen Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up (Rattle)
Wer eine Abmahnung wegen Bingo Players Feat. Far East Movement – Get Up (Rattle) oder grundsätzlich eine Abmahnung erhalten hat, sollte diese einerseits nicht ignorieren, andererseits aber auch nicht in Panik verfallen.
Es muss zunächst überprüft werden, ob der Vorwurf an sich gerechtfertigt ist und wer als Täter in Frage kommt. Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber. Dieser ist aber oftmals nicht der Täter. Seine Unschuld muss der Anschlussinhaber dann zwar nicht beweisen. Es muss aber einer glaubhafter Sachverhalt dargelegt werden, wonach ein anderer wengistens als möglicher Täter ernsthaft in Frage kommt. Dies ist oftmals der Fall, wenn Kinder im Haushalt leben, der Ehegatte einen eigenen Rechner hat oder in Wohngemeinschaften. Auch hier muss die Täterschaft des „Dritten“ nicht bewiesen werden, es reicht die Möglichkeit, dass dieser Täter ist.
Je nach Ergebnis der Prüfung sollte dann überlegt werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder eben nicht. Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte wie oben bereits erwähnt, eine eigene UE verwendet werden.In einem zweiten Schritt muss dann geprüft werden, wie man mit der Zahlungsaufforderung umgeht. Auch wenn man sich hier zu einer Zahlung entschließt, kann der geforderte Betrag oftmals noch reduziert werden, so dass auch hier nicht voreilig gezahlt werden sollte.
Auf keinen Fall sollte man – wie heute noch teilweise empfohlen wird – einfach einen Betrag von 100 EUR zahlen und hoffen, dass damit die Sache beendet ist. Dies funktioniert fast nie.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Wer unsicher ist, wie er mit einer Abmahnung umgehen soll, sollte sich an einen – auf diesem Gebiet erfahrenen – Anwalt wenden. Dieser wird Chancen und Risiken abwägen und eine entsprechende Strategie erarbeiten.Gerne helfe ich hier weiter. Die Abmahnung können Sie mir gerne auf abmahnung[at]ra-staemmler.de für eine kostenlose Ersteinschätzung übersenden.