André Stämmler
Man könnte fast meinen, dass es für den Wendler derzeit nicht so rund läuft. Erst verlässt er frühzeitig das Dschungelcamp – offenbar freiwillig – und erntet dafür nicht nur einigen Spott, sondern darf jetzt vielleicht gar noch als Betrüger betitelt werden. So scheint es jedenfalls, wenn man der Meldung auf express.de glaubt.
Wendler gegen Landwirt – Was war passiert?
Im Jahr 2011 sollte Michael Wendler im thüringischen Mackenrode bei Heiligenstadt im Eichsfeld auf dem örtlichen Bauernmarkt auftreten. Dies tat er zunächst auch. Nach nur 3 Liedern verließ Wendler aber die Bühne wegen eines angeblich defekten Mikrofons. Der Organisator des Bauernmarktes Stefan Springsguth war darüber natürlich weniger erfreut und wendete ein, dass der Auftritt wohl wegen des unzufriedenen Publikums abgebrochen wurde, was ein Amateurvideo belegen könne.
Wendler : Landwirt – 0:1
Im Nachgang des Bauernmarktes war Springsguth offensichtlich auch nicht besondert amüsiert über das Verhalten des Superstars und betitelte den Wendler offensichtlich als Betrüger. Dagegen – wer hätte es gedacht – wehrte sich Wendler und erstattete Strafanzeige gegen Springsguth. In der Hauptverhandlung zauberte dann die Staatsanwaltschaft selbst einen Auszug aus dem Bundeszentralregister aus dem hervorgeht, dass der Wendler wegen Betruges in 12 Fällen vorbestraft ist. Damit war die Aussage Springsguth keine üble Nachrede, sondern eine wahre Tatsachenbehauptung. Es folgte der Freispruch und es stand 1:0 für den Landwirt aus Mackerode.
Wendler : Landwirt – 0:2
Das 2:0 gegen Wendler erzielte der Landwirt nun offenbar vor dem Landgericht Köln. Dort hatte der Wendler nämlich gegen Springsguth auf Unterlassung hinsichtlich der Titulierung als Betrüger geklagt. Das Landgericht sieht hierin aber offensichtlich eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) gedeckt ist und auch bei einer notwendigen Abwägung mit Grundrechten Wendlers nicht zurückstehen muss. Das wird die Klage wohl abweisen.
Dies ist nur konsequent, wenn zum einen Vorstrafen betrachtet und man die Darstellung von Springsguth als korrekt unterstellt.
Vorsicht mit der Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit sollte nicht unterschätzt werden, unterliegt aber auch Grenzen. Insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind hier problematisch.