André Stämmler
Der Online-Händler Amazon bietet seinen Kunden einen speziellen Zusatzservice. Mittels “Amazon-Prime” erhalten Amazon-Kunden ihre Bestellungen kostenlos unabhängig vom Bestellwert bereits am nächsten Tag. Darüber hinaus können über Amazon-Prime eBooks kostenlos ohne eine bestimmte Rückgabefrist ausgeliehen werden. Diesen Service lässt sich Amazon grundsätzlich mit einer Jahresgebühr in Höhe von 29 € vergüten. Vor Abschluss des kostenpflichtigen Jahres-Abo konnten Kunden den Service 1 Monat kostenlos testen. Danach ging der Vertrag automatisch in das kostenpflichtige Jahres-Abo über, wenn man nicht gesondert auf die automatische Verlängerung verzichtete. Der Abschluss des Vertrages erfolgte mit einem Klick auf den Button “Jetzt kostenlos Testen”.
Hierin sah der Verbraucherservice Bayern einen Verstoß gegen die sogenannte Button-Lösung. Nach der Button-Lösung muss ein Bestellbutton – über den Verbraucher kostenpflichtige Verträge im Interner schließen können – einen expliziten Hinweis enthalten, dass ein kostenpflichtiges Geschäft geschlossen wird. Diese Anforderungen sind etwa erfüllt, wenn der Button mit “Kaufen” oder “Kostenpflichtig Bestellen” beschriftet ist. Dies war hier offensichtlich gerade nicht der Fall, was auch das Landgericht München I (Beschluss vom 11.06.2013, Az. 33 O 12678/13) dazu bewegte, auf Antrag des Verbraucher Service Bayern eine einstweilige Verfügung gegen Amazon zu erlassen.
Für bisherige Amazon-Prime Kunden hat diese Entscheidung durchaus Bedeutung. Ein Verstoß gegen die Button-Lösung führt zur Nichtigkeit des Vertrages. Die Jahresgebühr muss damit nicht entrichtet werden. Amazon hat offensichtlich bereits nachgebessert. Nach dem Klick auf den Button “Jetzt kostenlos testen” muss zum Abschluss des Amazon-Prime Abos noch ein Button mit der Aufrschift “Jatzt gratis testen – danach kostenpflichtig” geklickt werden (siehe Bild).
Damit dürften die Voraussetzungen der Buttonlösung erfüllt sein, so dass sich neue Kunden nicht mehr auf die Nichtigkeit berufen können.
Weitere Informationen zu Amazon-Prime auch beim Golem.de