Fotografin erhält Abmahnung für die Nutzung des eigenen Bildes

André Stämmler

Die berühmte Fotografin Carol M. Highsmith (http://www.carolhighsmithamerica.com/) wurde vor kurzem vom Stockfotoanbieter Getty Images abgemahnt und sollte 120 Dollar zahlen. Angeblich soll Highsmith auf Ihrer Webseite ein Foto aus dem Portfolio der Bildagentur verwendet haben; ohne eine entsprechende Lizenz! Dabei handelte es sich aber um ein Bild von Highsmith.

Highsmith verklagt Getty auf 1 Milliarde Schadensersatz

Highsmith dreht den Spieß nun um und nimmt Getty Images in Anspruch. Die Agentur hat offenbar 18.000 Bilder der Fotografin im Portfolio. Bilder die Highsmith allerdings der Library of Congress gestiftet und damit in die Public Domain gegeben hat. Damit kann die Bilder grundsätzlich jedermann ohne irgendwelche Einschränkungen nutzen. Getty hatte diese Bilder offenbar in sein Portfolio aufgenommen und vergibt hierfür kostenpflichtige Lizenzen. Einfach ausgedrückt muss man sich das so vorstellen:

Ich habe ein Foto. Ich verzichte auf mein Urheberrecht an diesem Foto und sage jeder kann dieses Foto nutzen wie er möchte. Jetzt kommt jemand, nimmt mein Foto und sagt, wenn ich dir erlaube dieses Foto zu nutzen, kostet das. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. 

Highsmith verlangt nun mit einer Klage knapp 1 Mrd. Dollar von Getty Images. Getty bezeichnet das Ganze in einem Statement als ein Missverständnis und geht von einer schnellen Klärung der Sache aus. Gleichzeitig kündigt die Bildagentur allerdings an, sich gegen die Klage zu wehren, wenn man keine Einigung erzielt. Der Ausgang des Verfahrens vor dem New Yorker Bezirksgericht dürfte spannend sein. Bereits in der Vergangenheit musste Getty mehr als eine Millionen Dollarwegen einer Urheberrechtsverletzung in einem ähnlichen Fall zahlen.

Public Domain-Bilder dürfen kommerziell eingesetzt werden

Ungeachtet dessen sollte man folgendes nicht aus den Augen verlieren: Wenn die Bilder in der Public Domain liegen, kann diese jedermann ohne irgendwelche Einschränkungen nutzen. Das heißt aber auch, dass die Bilder durch einen kommerziellen Anbieter übernommen werden dürfen. Dieser hat dann die Möglichkeit die Bilder gegen eine Lizenzgebühr weiter zu verbreiten. Dagegen wird man kaum etwas machen können. Aber exklusive Rechte erlangt Getty damit nicht.

Praxistip

Auch wenn Getty Public Domain Bilder kommerziell verwerten darf, hat es damit keine Exklusivrechte an den Werken. Dh. Einerseits, dass jeder die Werke beliebig nutzen kann. Nur wenn man die Werke über Getty bezieht, fällt hierfür ggf. eine Lizenz an.

Sollte man eine Abmahnung von Getty Images erhalten, sollte man zunächst genau prüfen, ob das Werk nicht in der Public Domain steht und woher man es bezogen hat.

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