Neue Pixabay-Nutzungsbedingungen mit Einschränkungen

Die Fotoplattform pixabay (pixabay.com) hat zum 01.01.2019 ihre Nutzungsbedingungen geändert und stellt die Bilder nun unter einen eigenen Lizenz zur Verfügung. Die Änderungen der AGB bringen erhebliche Änderungen für Nutzer mit sich. Bisher standen die Bilder auf pixaby.com als gemeinfreie Bilder zur Verfügung; seit dem 01.01.2019 unter einer eigenen Lizenz, mit Eischränkungen.

Bisherige Lizenz

Bisher standen Bilder auf pixabay.com nach den Nutzungsbedingungen von Pixabay unter einer sogenannten CC0 Lizenz. Die Bilder waren damit quasi gemeinfrei bzw. public domain. Die Nutzung war ohne irgendwelche Einschränkungen möglich. Jede erdenkliche Nutzung der Bilder war zulässig. Insofern konnten die Bilder auch an Dritte beliebig weitergegeben oder auch weiter veräußert werden. Auch der Name des Fotografen musste nicht genannt werden.

Darüber hinaus erklärten sich Nutzer damit einverstanden die selbst hochgeladenen Bilder ebenfalls unter eine solche CC0-Lizenz zu stellen.

Neue Nutzungsbedingungen bei Pixabay seit 01.01.2019

Seit 01.01.2019 verwendet Pixabay neue Nutzungsbedingungen. Darin werden die Bilder anstatt wie bisher unter einer CC0-Lizenz unter einer eigenen Lizenz zur Verfügung gestellt. Nutzer erhalten ein

 

…unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Bilder und Videos für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern…

 

Die Nennung des Fotografen oder Autors ist weiterhin nicht erforderlich. Der entscheidenden Unterschied zwischen alten und neuen AGB ist das Recht zur Weitergabe an Dritte. Die neuen AGB von Pixabay untersagen dabei insbesondere

 

  1. den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;

  2. den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos z.B. als Poster, Digitaldrucke oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen;

 

Ebenfalls untersagt sind

 

  1. die Darstellung von identifizierbaren Personen auf beleidigende, pornografische, obszöne, unmoralische, diffamierende oder verleumderische Weise; oder

  2. die Suggestion, dass abgebildete Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befürworten oder billigen, es sei denn es wurde eine Genehmigung dazu erteilt.

Was heißt das jetzt für die Praxis?

Wer Bilder oder Videos für seine eigenen Projekt nutzen will, kann eigentlich weitermachen wie bisher. DIe Verwendung für eigene Videos, Flyer, Webseiten und und und ist jedenfalls in Bezug auf die AGB von Pixabay unproblematisch. Problematisch wird es wenn die Bilder an Dritte weitergegeben werden sollen. Auch das ist ausweislich der Lizenz grundsätzlich möglich. Gedanken machen sollten sich Kreative und AGenturen, die Bilder für Ihre Kunden in das jeweilige Projekt einbinden zum Beispiel wenn die Bilder im Rahmen der Erstellung einer Webseite für den Kunden eingebunden werden sollen. Hier muss man genau schauen, wie die Bilder weitergegeben werden und ob die Weitergabe eine kostenpflichtige ist oder nicht. Werden für jedes Bild Zusatzkosten berechnet, ist  ein Verkauf und nach den AGB  unzulässig. Eine wirksame Lizenz liegt in diesem Fall nicht vor und die Verwendung der Bilder verstößt gegen das Urheberrecht.

Wer Bilder für Kunden einbindet sollte sich diese Bilder vom Kunden selbst liefern lassen und sich zusichern lassen, dass diese Fotos auch eingesetzt werden dürfen. Damit umgeht man oben genanntes Problem. Darüber hinaus minimiert man auch das Problem der Haftung der Agentur für Urheberrechtsverletzungen.

Fazit

Die neuen AGB schränken die Nutzung der Bilder durchaus ein. Insbesondere Agenturen und alle die Bilder für Dritte nutzen und an diese weitergeben, sollten einen genauen Blick auf die AGB schauen.

Bilder und Videos die vor dem 01.01.2019 heruntergeladen wurden, sind übrigens nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die CC0-Lizenz.

Genereller Hinweis zu kostenlosen Stockfotos

Wer urheberrechtlich geschütztes Material nutzt, muss die Rechtekette Lückenlos nachweisen. Der einfache Hinweis auf ein Portals wie Pixabay oder unsplash.com reicht dafür in der Regel nicht aus. Die Verwendung solcher Inhalte ist also immer mit einem gewissen Risiko verbunden.

 

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