Bisher gibt es ca. 100 unterschiedliche Führerscheine in Europa die derzeit noch bei mehr als 300 Mio Autofahrern im Gebrauch sind. Dies soll sich nun ändern. Seit dem 19.01.2013 in der EU alle neuen Führerscheine in einem einheitlichen Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser Führerschein soll schrittweise die 100 verschiedenen Modelle ablösen. Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie und soll sowohl die Freizügigkeit fördern als auch den Führerscheinbetrug eindämmen.
Führerschein im Standardformat
Alle neuen Führerscheine werden die Form einer normalen Scheckkarte haben. Neben einem Lichtbild werden die Standartinformationen enthalten sein. Darüber hinaus soll der Führerschein leicht erkennbar und EU-weit lesbar sein.
Wer bereits einen Führerschein hat kann diesen zunächst behalten. Bei einer Erneuerung oder spätestens im Jahr 2033 wird jedoch eine Umstellung auf das neue Format erfolgen.
Eine Anpassung des Führerscheins mit einem nationalem Symbol ist möglich.
Mehr Sicherheit
Durch zahlreiche Sicherheitsfeatures soll der Führerschein manipulationssicher sein.
Der Informationsaustauch zwischen den nationalen Behörden soll ebenfalls erleichtert werden. Hierzu wird ein europäisches Datenaustauschsystem eingerichtet. Neben der Vereinfachung des Verwaltungsverfahren beim Umzug in ein anderes EU-Land soll gleichzeitig der Führerscheintourismus bekämpft werden.
Kein Führerschein auf Lebenszeit
War der bisherige Führerschein unbegrenzte Zeit gültig, muss der neue Führerschein regelmäßig erneuert werden. Je nach Land alle 10-15 Jahre für PKW und Motorrad; alle 5 Jahre für LKW und Bus.
Eine neue Prüfung ist jedoch nicht erforderlich.
Schutz unfallgefährdeter Fahrer
Darüber hinaus soll mit der Umsetzung der Richtlinie der Schutz von unfallgefährdeten Fahrern gestärkt werden:
- Verschärfung beim Zugang zur Fahrerlaubnis für die stärksten Krafträder:Der Direktzugang durch praktische und theoretische Prüfung zu einer Fahrerlaubnis für die stärksten Krafträder wird auf 24 Jahre angehoben.Beim stufenweisen Zugang ist eine Fahrpraxis von 4 Jahren, anstatt bisher 2 Jahren erforderlich.
- Kleinkrafträder bilden eine neue Fahrzeugkategorie
- Kandidaten für Kleinkraftrad-Führerscheine müssen eine theoretische Prüfung ablegen. Das empfohlene Mindestalter für die EU-weite Anerkennung wird 16 Jahre festgesetzt. Die Grenze im eigenen Land kann auf 14 Jahre herabgesetzt werden
Mindeststandards für Fahrprüfer
Durch Mindestanforderungen an Fahrprüfer sowohl bei der Erstqualifikation als auch bei der Fortbildung soll eine Qualitätskontrolle sichergestellt werden.
Die Richtlinie 2006/126/EG findet ab dem 19. Januar 2013 in vollem Umfang Anwendung. Sie regelt u.a. auch die gegenseitige Anerkennung einer Fahrerlaubnis in den Mitgliedstaaten
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Gemeinschaft vom 18.01.2013