André Stämmler
Der Film Inside Llewyn Davis ist derzeit Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Abgemahnt wird im Auftrag der StudioCanal GmbH aus Berlin. Der Vorwurf lautet auf angebliches Verbreiten des Films über Filesharing-NetzwerkeDie Abmahnung umfasst mehrere Seiten. Dort wird die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung eines Betrages von insgesamt 815 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 600 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR. Sowohl für die Zahlung als die Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine knappe – aber rechtlich nicht zu beanstandende – Frist gesetzt. Die Fristen sollte man nicht ignorieren.Wer eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film Inside Llewyn Davis erhalten hat, sollte nicht in Panik verfallen, aber die Abmahnung auch nicht ignorieren. Zunächst sollte geprüft werden, ob man als Täter überhaupt in Frage kommt, oder ob ggf. Dritte – sei es der Mitbewohner oder Kinder oder sonst wer – für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Kommt man nicht als Täter in Betracht, wusste man aber von Urheberrechtsverletzungen oder hat den Anschluss nicht ausreichend gesichert, haftet man ggf. als Störer. Wer weder als Täter noch als Störer in Betracht kommt haftet nicht.Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte oder nicht richtet sich u.a. nach der Antwort auf die Haftung. Gleiches gilt für die Frage, ob man zahlen sollte. Der Störer haftet etwa regelmäßig nicht auf Schadensersatz, so dass nur die geforderten Anwaltskosten verbleiben. Hier ist immer am Einzelfall zu prüfen, wie man besten auf die Abmahnung reagiert und wie man sich gegen den Vorwurf und die Forderungen verteidigen kann.Wie bei jeder Abmahnung gilt auch bei Inside Llewyn Davis: Nicht voreilig handeln, sondern erst die Möglichkeiten prüfen. Dies bedeutet in erster Linie
- Nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben
- Nicht vorschnell zahlen.
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, sollte eine eigene, auf den individuellen Fall zugeschnittene verwenden, nicht vorgefertigte. Ebenso sollte vor der endgültigen Antwort auf die Frage, ob man zahlt, nicht bereits eine „Anzahlung“ geleistet werden. Dies stellt ggf. ein Schuldeingeständnis dar.Wer sich unsicher ist, wie er reagieren soll, sollte sich an einen erfahrenen Anwalt wenden.