Abmahnanwalt Thomas Urmann ist kein Anwalt mehr

André Stämmler

christmas-tree-23384_1280Pornopranger, Redtube-Abmanwelle, Wurstfabrik. 3 Begriffe mit denen der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) traurige Berühmtheit erlangte. Die Redtube-Abmahnwelle war der letzte große Hammer mit der Ex-Kollege Ende 2013 für Aufsehen in ganz Deutschland gesorgt hatte und sogar eine Erklärung des Justizministeriums nach sich zog. Da wurde mehrere tausend Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen auf der Seite Redtube abgemahnt. Die Abmahnwelle verlief im Sande und nun auch die Zulassung von Thomas Urmann. Dieser ist kein Rechtsanwalt mehr. Dies berichtet der Kollege Röttger auf infodocc.Die Kanzlei des Kollegen Röttger hatte gegen Urmann Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingelegt nach längerer Funkstille nunmehr ein Schreiben der Kammer bekommen. Dort teilt diese mit, dass Urmann nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen ist und auch die Kanzlei Urman und Collegen  Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht wurde.Urmann wurde bereits im August 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Der Verlust der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war damit absehbar. In dem Verfahren ging es um Insolvenzverschleppung. Urmann hatte bereits 2008 eine insolvente Wurstfabrik übernommen. In der Folgezeit soll Urmann jedoch die drohende Pleite des Unternehmens verschleiert haben, trotz Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten vergeben und Sozialversicherungsbeiträge von Mitarbeitern nicht abgeführt haben. Auch die Abmahnwelle Ende 2013 stellte Urmann und seine Kanzlei bereits in ein ungünstiges Licht. Dort wurden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit laut, mit der die IP-Adressen der Anschlussinhaber ermittelt wurden. Darüber hinaus stellt das bloße Anschauen von Streams keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig ist. In diesem Sinne ein Frohes Fest, besinnliche Feiertage und einen abmahnfreien guten Rutsch ins neue Jahr. 

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