Abmahnung für Nutzer von Popcorn Time

Bereits im Sommer 2014 hatte ich vor den Gefahren von Popcorntime in einem Artikel auf LTO gewarnt. Nunmehr scheinen sich die Befürchtungen zu bestätigen. Nach einem Bericht von golem.de häufen sich anscheinend die Abmahnungen wegen der Nutzung von Popcorn Time.

Nutzer von Popcorn Time wissen oftmals nicht das hier Filesharing stattfindet

Das Problem an der Nutzung von Popcorn Time ist, dass den Anwendern oft nicht bewusst ist, dass hier „Filesharing“ betrieben wird. Der Nutzer lädt die Software, sucht sich einen Film aus und schaut diesen live. Die meisten User werden hier von einem ganz normalen Streaming-Angebot wie bei kino.to ausgehen. Ob man sich über die Illegalität des Angebots bewusst ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

Nutzer von Popcorn Time wissen oftmals nicht das es hier Filesharing stattfindet

Das Problem an der Nutzung von Popcorntime ist, dass den Anwendern oft nicht bewusst ist, dass hier „Filesharing“ betrieben wird. Der Nutzer lädt die Software, sucht sich einen Film aus und schaut diesen live. Die meisten User werden hier von einem ganz normalen Streaming-Angebot wie bei kino.to ausgehen. Ob man sich über die Illegalität des Angebots bewusst ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

Kein Streaming sondern Filesharing

Entgegen „normalen“ Streaming-Webseiten findet bei popcorntime keine reines Streaming statt, sondern echtes Filesharing. Während man den Film/das Werk zwar augenscheinlich „streamt“, wird dieses im Hintergrund an andere Nutzer über ein Filesharing-Netzwerk weiter verbreitet. Die Datei wird also öffentlich zugänglich gemacht. Ein Rückzug auf das viel zitierte EuGH-Urteil, wonach reines Streaming keine Urheberrechtsverletzung darstellt, funktioniert hier aus diesen Gründen nicht.

Abmahnung durch Waldorf Frommer

Sehr abmahnaktiv ist hier offenbar die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Diese fordert laut golem.de einen Betrag von 815 EUR und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hat man eine Abmahnung wegen der Nutzung von Popcorntime erhalten, gilt auch hier wie bei jeder anderen Abmahnung Ruhe bewahren, nichts überstürzen und voreilig etwas unterzeichnen oder zahlen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Insbesondere wenn man Popcorntime selbst nicht genutzt hat und andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, bestehen gute Chancen, die Abmahnung ganz abzuwehren. Wie man richtig auf eine Abmahnung reagiert, erfahren Sie unter “Filesharing-Abmahnung: Was sollte man beachten” 

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