André Stämmler
Aktuell wird das Lied von Andreas Bourani „Auf uns“ aus dem Chart-Container Best of 2014 Sommerhits von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Vorgeworfen wird hier das unbefugte Zugänglichmachen des Lieds auf der Internettauschbörse BitTorrent. Der Container erhält verschiedene Lieder von den unterschiedlichsten Rechteinhabern. Wer diesen Container über ein Filesharing-Netzwerk heruntergeladen hat, muss deshalb damit rechnen, dass auch er wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wird. Aktuell sind aber keine weiteren Abmahnungen aus diesem Container bekannt. Weitere Abmahnungen sind aber nicht auszuschließen.Was wird in einer solchen Abmahnung von Ihnen verlangt?In der Abmahnung bezüglich des Lieds „Auf Uns“ verlangt die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- die Löschung der betreffenden Datei aus dem zum Download bereitgestellten Ordner
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 389,50 EUR (zusammengesetzt aus 200 EUR Schadenersatz und 189,50 EUR Aufwendungsersatz)
Wie verhalten Sie sich richtig, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?
- Lassen Sie die gesetzten Fristen nicht ungeachtet verstreichen, sonst riskieren Sie die Einleitung eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens!
- Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag von 389,50 € oder geben leichtfertig die beigefügte Unterlassungserklärung ab.
- Nehmens Sie bei Unklarheiten die Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts in Anspruch.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Auf uns“ von Andreas Bourani erhalten, sollten Sie einige Dinge unbedingt beachten:Keinesfalls sollten Sie die erhaltene Abmahnung einfach ignorieren, denn sonst droht Ihnen unter Umständen die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen. Allerdings sollten Sie auch nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Oftmals lohnt es sich durchaus vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit überprüft werden kann, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung von Ihnen begangen wurde und damit die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist. Besteht die Notwendigkeit zur Abgabe einer solchen Erklärung, sollte in jedem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Außerdem sollte auch nicht vor der Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung der geforderten Vergleichsbetrag von 389,50 EUR gezahlt werden.Welche Vorteile bietet Ihnen eine Rechtsberatung?
- Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Auf Uns“ von Andreas Bourani
- Beratung hinsichtlich der Frage, ob die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich ist und in welcher Form diese erfolgen sollte
- Übernahme der Verteidigung gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung
- ggf. Führung von Verhandlungen über die Höhe der Vergleichssumme
- Übernahme der Korrespondenz mit der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ob Sie letztlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, ist davon abhängig, ob Sie den Chart-Container Best of 2014 Sommerhits über die Internettauschbörse BitTorrent anderen Nutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt haben. Ist dies der Fall, ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsanspruch grundsätzlich gerechtfertigt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der Regel anzuraten. Außerdem haben die jeweiligen Rechteinhaber einen Anspruch auf Schadenersatz, über dessen Höhe jedoch gestritten werden kann.Wurde der Urheberrechtsverstoß nicht von Ihnen begangen, besteht ggf. dennoch die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen der sogenannten „Störerhaftung“ in Anspruch genommen werden können. Dies kann etwa bei Verletzung von Sorgfalts- oder Prüfplichten der Fall sein. Je nach Situation können unterschiedliche Pflichten des Anschlussinhabers bestehen. Auch in einer solchen Konstellation ist eine anwaltliche Beratung durchaus anzuraten.