Abmahnung Daniel Sebastian: Einzelne Titel auf NRJ Hit Music Only 2014 Vol.2

André Stämmler

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Abmahnung Daniel Sebastian Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Musiktiteln. In einer meiner Kanzlei vorliegenden Abmahnung werden Urheberrechtsverletzungen an den Titeln Hardwell & Joey Dale feat. Luciana – Arcadia, Fly Project - Toca Toca, Martin Tungevaag - Wicked Wonderland, Scooter – Bigroom Blitz, W&W & BlasterJaxx – Rocket abgemahnt. Mit der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, diese Musiktitel illegal in einem Filesharing Netzwerk für andere Nutzer zum Download bereitgestellt zu haben. Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Musiktiteln. In einer meiner Kanzlei vorliegenden Abmahnung werden Urheberrechtsverletzungen an den Titeln Hardwell & Joey Dale feat. Luciana – Arcadia, Fly Project – Toca Toca, Martin Tungevaag – Wicked Wonderland, Scooter – Bigroom Blitz, W&W & BlasterJaxx – Rocket abgemahnt. Mit der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, diese Musiktitel illegal in einem Filesharing Netzwerk für andere Nutzer zum Download bereitgestellt zu haben.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian unter anderem zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Darüber hinaus bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian zur Abgeltung aller Ansprüche die Zahlung eines einmaligen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.400,00 EUR an.

Wie soll ich mich verhalten?

Wer eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings erhalten hat, sollte zunächst nicht in Panik geraten und die in der Abmahnung gesetzten Fristen nutzen um sich über die Problematik ausreichend zu informieren bzw. eine anwaltliche Beratung einzuholen.Keinesfalls sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Eine solche sollte in der Regel nur abgegeben werden, wenn man als Täter oder Störer der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Als Täter haftet in der Regel, wer die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat Als Störer haftet man, wenn man zwar die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, aber für das Verhalten eines Dritten in gewisser Weise verantwortlich ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine andere Person den eigenen W-LAN Anschluss nutzt und man selbst bestimmte Prüfungs- und Kontrollpflichten nicht beachtet hat. Ob eine Haftung als Täter oder Störer in Betracht kommt ist immer abhängig vom Einzelfall und sollte stets ausführlich geprüft werden.Unabhängig von der Unterlassungserklärung, sollte auch nicht vorschnell ein bestimmter Geldbetrag gezahlt werden. Der geforderte Betrag kann oftmals erheblich reduziert, wenn nicht ganz abgewendet werden. 

Sonderkonstellation Sampler

Die Besonderheit an der vorliegenden Abmahnung ist, dass die Lieder auf einem sogenannten Musiksampler enthalten sind, hier laut der Abmahnung NRJ Hit Music Only 2014 Vol.2. Im Unterschied zu einem gewöhnlichen Musikalbum, welches regelmäßig nur Lieder eines Künstlers enthält, enthalten Sampler verschiedene Lieder unterschiedliche Künstler. Dies bedeutet zugleich, dass hinter dem Album mehrere sogenannte Rechteinhaber stehen. Diese Rechteinhaber können grundsätzlich jeder für sich etwaige Urheberrechtsverletzung an den einzelnen Liedern geltend machen. Wer also eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung eines Liedes auf einem Sampler erhalten hat, muss unter Umständen mit Folge Abmahnungen rechnen. 

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