André Stämmler
X-Art Susie, Angelica & Heidi in Group Sex – ein Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ist derzeit Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch die Kanzlei FAREDS aus Hamburg. Abgemahnt wird im Auftrag der Malibu Media LLC.
Was verlangt FAREDS?
• Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 735 EUR• Abgabe einer Unterlassungserklärung• Entfernung des „Films“ X-ART SUSIE, ANGELICA & HEIDI IN GROUP SEX
Was sollte man im Falle einer Abmahnung beachten?
Nach Erhalt einer Abmahnung mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung sollte man einige Punkte berücksichtigen:• Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden; ansonsten droht ggf. ein kostspieliges Gerichtsverfahren.• Trotz der kurzen Fristen, sollte Ruhe bewahrt werden.• Zahlen Sie den geforderten Betrag oder einen Abschlag keinesfalls bevor die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit – ggf. durch einen erfahrenen Anwalt – geprüft wurde.
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Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob man die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat oder nicht; bzw. ob man auch für das Handeln einer anderen Person haftet. Letzteres ist gerade der Fall, wenn man von der Urheberrechtsverletzung wusste und als Anschlussinhaber nichts dagegen unternommen hat (entsprechende Ports sperren etc.).Kommt man ggf. zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, wird man um die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung nicht herumkommen. Im Gegensatz zu Abmahnungen anderer Kanzleien ist dem Schreiben offensichtlich keine vorformulierte Erklärung beigefügt. Das hat zwar den Vorteil, dass man nicht vorschnell eine zu weit gefasste Erklärung abgibt. Umso schwieriger wird es aber für den Nichtjuristen eine korrekte ausreichende Erklärung zu formulieren.Ungeachtet der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte man die geforderte Zahlung kritisch hinterfragen. Die Rechtsprechung tendiert heute zu eher geringen Schadensersatzansprüchen für pornografische Werke. Das Amtsgericht Hamburg hielt in einem Urteil vom 20.12.2013 (AG Hamburg – 36a C 134/13) 100 EUR als Schadenersatz für einen Pornofilm für angemessen, aber auch allemal für ausreichend ist. Die ansonsten eher als abmahnfreundlich bekannte Rechtsprechung in München geht sogar noch weiter und sprach einem Porno jeglichen urheberrechtlichen Schutz ab (LG München I, 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12 Schadensersatz war damit nicht zu leisten. Die Urteile sind Einzelfälle und können nicht ohne weiteres auf den eigenen Fall übertragen werden. Ob alsoein Gericht dies bei dem konkreten Film X-Art Susie, Angelica, & Heidi in Group Sex genauso kann nicht mit absoluter Sicherheit vorher gesagt werden. Die Tendenz zu einer kritischen Rechtsprechung im Bereich der Massenabmahnungen und gerade im Bereich von Pornos ist aber deutlich zu erkennen.