Abmahnungen gegen Anti-Abmahnforum nehmen kein Ende

Erst kürzlich hatte eine Hamburger Kanzlei den Betreiber des Anti-Abmahnforums Abmahnwahn-Dreipage (AW3P) abgemahnt. Die Kanzlei, die sicherlich nicht ausschließlich aber doch zahlreich Abmahnungen versendet, wollte nicht als Abmahnkanzlei bezeichnet werden. Darüber hinaus monierten die Hamburger Anwälte einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die im Forum auffindbaren Informationen zum Thema Abmahnung stellen nach Ansicht der Hamburger Juristen eine unerlaubte Rechtsberatung dar. Da der Forenbetreiber die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, erwirkten die Hamburger Anwälte eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin gegen den Forenbetreiber. Der Forenbetreiber legte Widerspruch ein und berichtete über die Geschehnisse unter Nennung des vollen Namens der Kanzlei.

Hierin sah die Anwaltskanzlei, die nicht Abmahnkanzlei genannt werden wollte, nunmehr einen erneuten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und mahnt erneut ab. Die Berichterstattung zur einstweiligen Verfügung unter Nennung des vollen Namens stellt nach Auffassung der Hamburger ein Herabsetzen im Sinne des § 4 Nr. 7 UWG dar und damit eine unlautere geschäftliche Handlung. Ob hier tatsächlich ein “Herabsetzen” anzunehmen ist, begegnet erheblichen Zweifel. Insbesondere § 4 Nr. 8 UWG sieht gerade eine Ausnahme bei nachweislich wahren Tatsachen. Nichts desto trotz besteht an einigen Gerichten dennoch die Möglichkeit, dass der Argumentation der Hamburger gefolgt wird.

Neben der Unterlassung soll der Forenbetreiber gleichzeitig 650 € Rechtsanwaltskosten zahlen. Nach einem Bericht von gulli.com kündigte der Forenbetreiber bereits an sich auch hiergegen zu wehren, keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und im Falle einer Geldstrafe lieber die Ordnungshaft in Kauf zu nehmen.

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