Wenn der Richter unerwartet eine “5-Minuten-Verhandlung” ankündigt

Vergangene Woche hatte ich ein kleines Problem. Vor einen Termin, der bereits seit Januar gesetzt war, schob sich kurzfristig am selben Gericht ein Termin in einem Gewaltschutzverfahren dazwischen. Da ein Gewaltschutzverfahren sicherlich dringlicher ist als ein eine Mietrechtsstreitigkeit, stelle ich also Verlegungsantrag in der lange anberaumten Mietrechtssache.   Als nach 3 Tagen noch keine Antwort da war, wurde dann mal bei Gericht nachgefragt. Die Antwort überraschte:

Termin wird nicht verlegt. Wenn das Gewaltschutzverfahren länger als 30 min dauert, können Sie ja schnell rüberkommen und einen Antrag stellen

Was sollte mir das sagen? Dass das Gewaltschutzverfahren in 30 min abgehandelt werden kann war nicht auszuschließen, für möglich hielt ich es dennoch nicht. Deswegen auch der Velegungsantrag. Aber wenigstens die Mietsache konnte nach meiner Einschätzung nicht in 5 min abgespeist werden. Es sind diese Momente wo man trotz gründlicher Vorbereitung ins Grübeln kommt ob man ggf. etwas übersehen hat oder was weiß ich. Also Akte nochmals durchforsten. Nein nichts übersehen. Hm na dann.

Es kam Tag X. Das Gewaltschutzverfahren dauerte trotz Teilnahme des Jugendamtes tatsächlich nur 35 min. und unser Antrag ging durch. Also schnell über den Flur zur Mietrechtssache sprinten. Und natürlich dauerte die Verhandlung dort keine 5 Minuten sondern eine knappe dreiviertel Stunde und endete Vergleich. War irgendwie klar, nicht der Vergleich sondern die Dauer. Wie der Richter jetzt auf die angesetzten fünf Minuten kam bleibt offen.  …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert