Abmahnwahn: (K)ein Ende in Sicht?

Abmahnwahn: (K)ein Ende in Sicht?

André Stämmler

Am 15. Mai beriet der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken; es bleibt zu befürchten, dass der Abmahnwahn weitergeht. Mit dem Gesetz soll u.a. finanzielle Anreiz für Abmahnungen gemindert und die darauf beruhenden Missstände beseitigt werden. Vorgesehen ist hierzu eine Deckelung des Streitwerts auf 1.000 €; ausführlich zum Thema hier. Die daraus resultierenden Rechtsanwaltskosten würden sich auf ca. 155 € belaufen. Das Vorgehen wäre auch bei massenhaften Abmahnungen nicht mehr finanziell reizvoll.

Abmahnwahn

Umschichtung auf Schadensersatz

Bereits früher wurden Bedenken laut, dass auch dieses Gesetz massenhafte Abmahnungen nicht wirklich verhindert, sondern lediglich eine “Umschichtung” erfolgt. Werden bislang Pauschalbeträge durch die abmahnenden Kanzleien gefordert, besteht künftig die Gefahr, dass einfach der geforderte Schadensersatz angehoben wird und sich damit die Forderungsbeträge kaum ändern.

Ausnahme wird zur Regel

Nunmehr zeigt ein Gutachten das im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erstellt wurde, dass hier noch ganz andere Probleme lauern. So Begrenzung des Streitwerts in urheberrechtlichen Angelegenheiten auf 1.000 € grundsätzlich der Regelfall. In Ausnahmefällen ist jedoch ein Abweichen von diesem Regelstreitwert möglich. Das ist aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen und insoweit nichts Neues.  Problematisch an dieser Kiste ist jedoch, dass nach dem Ergebnis des Gutachtens rund 78  % aller Abmahnungen unter diese “Ausnahme” fallen. Eine Änderung der gängigen Abmahnpraxis dürfte damit kaum erreicht werden. Die Kanzleien müssten hier nicht einmal den Umweg über den Schadensersatz gehen und könnten an der bisherigen Praxis festhalten, da der Großteil der derzeit versendeten Abmahnungen unter diesen Ausnahmetatbestand fallen und damit die Ausnahme zur Regel wird.

Zwar wird nach der Gesetzesbegründung eine  Darlegung erforderlich sein, weshalb der Regelstreitwert von 1.000 € unangemessen ist. Glaubt man aber dem Gutachten, wird diese Darlegung beim Großteil der Abmahnungen erfolgreich sein.

Hearing im Bundestag

Beim Hearing war, wie zu erwarten, niemand mit dem vorliegenden Gesetesentwurf so richtig zufrieden. Sebastian Bergau von Constantin Film geht etwa davon aus, dass eine  aufgrund der Abmahnungen rückläufige Tendenz von illegalen Downloads, mit dem neuen Gesetz gefährdet sei und wieder zu einem Anstieg der Dowloads führe. Lina Erig von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte zwar die Begrenzung des Streitwerts, forderte aber aus oben genannten Gründen eine Streichung der Ausnahmeregelung.

Fazit – Der Abmahnwahn geht weiter

Glaubt man dem Gutachten, ändert sich nichts. Dies wäre dann bereits der zweite erfolglose Versuch dem “Abmahnwahn” ein Ende zu setzen. Ein erster Versuch schlug bereits im Jahr 2008 mit der Einführung des § 97a II UrhG fehl. Der gut gemeinte Paragraph, der die Abmahnkosten auf 100 € deckeln sollte, fand in der Praxis nie Anwendung. Ähnlich wird es hier sein, wenn das Gesetz unverändert verabschiedet wird. Der Abmahnwahn wird weiter gehen.

Quellen: Bundestag und  Verbraucherzentrale Bundesverband

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