Atemlos: NPD darf vorerst Helene Fischer Song spielen

André Stämmler

Das Künstler ungern mit der NPD in Verbindung gebracht, wundert niemanden. Nichts desto trotz spielt die NPD auf Ihren Veranstaltungen gerne mal Songs berühmter Künstler. Das Künstler dann versuchen das unterbinden, wundert dann auch niemanden.Die Schlagersängerin Helene Fischer scheiterte nun vorerst in einem Verfahren gegen die NPD. Am 05.09.2014 entschied das Landgericht Erfurt, dass Helene Fischer es hinnehmen muss, dass Anhänger der NPD den Song Atemlos öffentlichen spielen.Nach Auffassung des Landgerichts werde durch das Abspielen des Songs das Persönlichkeitsrecht der Künstlerin nicht derart stark beeinträchtigt, dass hierdruch ihr Ruf oder Ansehen gefährdet würde. Fischer hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirkt, die aber nunmehr aufgehoben wird.Nach Angaben des MDR will der Anwalt von Helene Fischer eine Berufung prüfen, hierzu aber die schriftliche Begründung des Urteils abwarten.Die NPD wiederum hatte nach Angaben des MDR verkündet, dass man gegen eine bestehende Einstweilige Verfügung der Band „Wir sind Helden“ vorgehen wolle. Im Übrigen wolle man auf Unterlassungsbegehren nicht mehr reagieren. Betroffene Künstler wären in diesem Fall gezwungen, gerichtlich gegen die NPD vorzugehen.Neben Helene Fischer und Wir sind Helden sind u.a. auch Die Ärzte, Andreas Bourani oder Unheilig

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