Uns erreichen derzeit immer mehr Anfragen wegen Schreiben des TLFDI und wie man damit umgehen soll. Hierzu unser Statement:
Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit versendet derzeit tatsächlich Auskunftsschreiben an Unternehmen in Thüringen. Zweck des Schreibens ist offensichtlich eine Art Bestandsaufnahme zur Umsetzung der DSGVO in Thüringer Unternehmen. Die Schreiben informieren zunächst darüber, was das TLFDI ist und was es macht. Danach folgt eine Aufforderung zur Mitwirkung. Hierzu sollen ein paar Fragen in einem Fragebogen beantwortet werden, der über das Internet herunter geladen werden kann.
Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Wer nicht teilnimmt sollte aber damit rechnen, dass nachgefragt wird. Das kann passieren. Die Schreiben können auch die Vorbereitung einer tieferen Prüfung des Unternehmens sein. Aber das ist nur so eine Idee. In jeden Fall sollten sich Unternehmen, die bisher keinerlei Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO getroffen haben sputen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Aus Gründen:
Die Schreiben sind keine Fakes und man sollte sie ernst nehmen und zumindest sein Niveau im Datenschutz überdenken und handeln. Das gilt auch, wenn man auf die Schreiben nicht reagiert.
Bei Fragen zum Schreiben des TLFDI oder zum Datenschutz allgemein, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Update – 22.12.2018:
Laut eines Artikels der OTZ wurden ca. 17.000 Schreiben durch das TLFDI verschickt. Dr. Lutz Hasse betont dabei, dass es wirklich um eine Art Bestandsaufnahme gehe und
“kein Unternehmen müsse mit Sanktionen rechnen, wenn es noch nicht alle Forderungen der DSGVO umgesetzt habe”
Gleichzeitig weißt Dr. Hasse darauf hin, dass er die Auskunft aber auch durchsetzen könne, wenn es freiwillig nicht funktioniert. Da kann man sich jetzt fragen, wie man das lesen soll.
Im Artikel der OTZ heißt es weiter, das die IHK Ostthüringen und Erfurt vor der Beantwortung der Schreiben warnen. Warum ich das ein wenig anders sehe, habe ich ja oben bereits dargelegt.