“Bevor ich mich mit Ihnen streite, zahle ich lieber”

André Stämmler

Es gibt  Sätze die man durchaus gerne hört, insbesondere wenn es um die Erstattung der eigenen Gebühren durch die Staatskasse geht. In einem Einspruchsverfahren gegen die Familienkasse wurde dem Einspruch in vollem Umfang stattgegeben. Soweit so gut für den Mandanten. Nun hieß es den Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Das ist immer ein wenig aufregend, da die meisten Behörden kürzen wo es nur geht. Hier dann aber mal nicht. Das Telefon klingelt und der Sachbearbeiter will noch die Steuernummer wissen, dann würde er meine Gebühren anweisen. Ich bedanke mich kurz, worauf der Sachbearbeiter mitteilt:

“Bevor ich mich mit Ihnen streite, zahle ich lieber”

Das hört man gerne. Eine “unkomplizierte” Kostenerstattung ist dann aber eher die Ausnahme, jedenfalls nach meiner Erfahrung.

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