Die peinlichsten Partyfotos – lustig aber nicht ungefährlich

Das Posten derartiger Partyfotos ist jedoch nicht ganz ungefährlich, denn auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Mögen die Fotos  für den Großteil der Betrachter wirklich lustig sein, bleibt die Frage offen, ob die abgebildeten Personen dies genauso sehen. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass nicht jeder der sich im komatösen Zustand den “Abend nochmals durch den Kopf gehen lässt” und dabei “zufällig” fotografiert wird, diesen Zustand mit aller Öffentlichkeit teilen will.

Und genau hier liegt die Gefahr sowohl für die Betreiber der Seite(n), als auch für die Facebook-Nutzer, die derartige Fotos teilen. Denn wer ein Foto der Öffentlichkeit zugänglich macht benötigt grundsätzlich 2 Genehmigungen. Zum einen ist die Genehmigung des Fotografen notwendig und zum anderen ist die Genehmigung der abgebildeten Person(en) notwendig. Wer dies nicht beachtet riskiert die Gefahr einer Abmahnung und einer Klage, was ggf. mit enormen Kosten verbunden ist. Ob diese Genehmigungen allerdings immer vorliegen, wage ich aus oben genannten Gründen zu bezweifeln. Die ggf. denkbaren Ausnahmen wonach z. B. ein Foto einer Person auch gegen deren Willen veröffentlicht werden kann, wenn es sich um ein Bildnis aus der Zeitgeschichte handelt, dürften hier kaum erfüllt sein. Sicherlich auch nicht bei einer “endgeilen” Party.

Diese Gefahr besteht selbstverständlich nicht nur bei der Seite “Die peinlichsten Partyfotos”, sondern generell bei der Veröffentlichung von Fotos. Wer sich also nicht sicher ist, ob die Genehmigung der abgebildeten Person und des Fotografen vorliegen, sollte die Fotos lieber nicht teilen oder sonst wie veröffentlichen.

Man kann den Betreibern der Seite für die lustige Idee durchaus gratulieren. Die bestehenden Gefahren sollten aber keineswegs außer Acht gelassen werden.

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