YouTube will Nutzern einen besseren und einfacheren Umgang mit Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Nutzer können dabei schon im Dashboard eine Reihe von Informationen einsehen. Dazu gehören u.a. welche Videos entfernt wurden und wer die Benachrichtigung über die Urheberrechtsverletzung eingereicht hat. Außerdem erfahren Nutzer welche Maßnahmen man ergreifen kann, um das Problem zu beheben. Außerdem stellt YouTube eine spezifische Beschreibung der urheberrechtlich geschützten Arbeit zur Verfügung, die der Beschwerdesteller in der Meldung zur Urheberrechtsverletzung angegeben hat. Darüber hinaus besteht unter anderem die Möglichkeit, dass Copyright-Team von YouTube zu kontaktieren, um eine Kopie der Meldung zu erhalten.
Mit einem Filter-Tool namens „Copyright Claim“, kann man die eigenen Videos in einem Channel darüber hinaus nach Beschwerden filtern.
Mit „Assisted Trim“ können strittige Sequenzen aus dem Video automatisch herausgeschnitten werden. Bisher musste man das gesamte Video von der YouTube Plattform löschen und wieder hochladen, sobald man es angepasst hat. Man sieht nun die geschnittene Stelle sofort im neuen Interface. Allerdings sind die Endpunkte derzeit voreingestellt. Ob dann das automatisch geschnittene Video im neuen Format noch den eigenen Vorstellungen entspricht, muss man abwarten. YouTube arbeitet an einer Version, bei der die Endpunkte variabel sein sollen. Diese kommt aber erst noch.
Copyright bei YouTube – Weitere Informationen: https://support.google.com/youtube/thread/23233238
Bestehende Urheberrechtsverletzungen werden nicht rückgängig gemacht
Die Tools zum Umgang mit Copyright bei YouTube machen auf den ersten Blick Sinn und dürften Nutzern viel Arbeit und hoffentlich auch Ärger ersparen.
Man sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass die Tools eine einmal begangene Urheberrechtsverletzung nicht rückgängig machen. Die Tools dienen in erster Linie dazu, ein bestehendes Problem zu lösen. Wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt bestehen ggf. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Diese bestehen dann für die bereits begangene Verletzung fort. Zur Erledigung eines Unterlassungsanspruchs reicht es zum Beispiel einfach aus, wenn ich die Urheberrechtsverletzung beseitige. Vielmehr muss ich die Wiederholungsgefahr ausschließen werden. Das kann etwa durch die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung geschehen.
Was man übrigens nach Erhalt einer Abmahnung alles falsch machen kann, erklären wir hier: Häufige Fehler nach Erhalt einer Abmahnung