Die Gewerbeauskunft-Zentrale – Eine lustige Truppe?

André Stämmler

Die Mitarbeiter der Gewerbeauskunft -Zentrale müssen eine lustige Truppe mit viel Humor sein. Anders kann ich mir das gestrige Schreiben der GWE jedenfalls nicht erklären.

Vor kurzem hatte ich berichtet das die Gewerbeauskunft-Zentrale bei einem von mir bearbeiteten Mandat einfach nicht aufgibt. Nachdem dort bereits eine Forderung aus dem letzten Jahr zurückgewiesen wurde und die gegnerische Anwältin die Akte abgelegt hatte, kam dann eine neue Rechnung für das Folgejahr direkt von der “Zentrale” an die Mandantin. Auch diese wurde natürlich zurückgewiesen. Gleichzeitig habe ich zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert, dass keine weiteren Zahlungsaufforderungen folgen werden. Natürlich wurde  auch eine angemessene Frist gesetzt. Kurz vor Fristablauf kam dann gestern das Schreiben der Zentrale. Aber Anstatt der geforderten Erklärung findet sich nur das berühmte Standardformular, wonach ich doch bitte meine Daten ergänzen soll. Das kann doch nur ein Scherz sein, dachte ich mir? Eigentlich müssen die Daten vorliegen. Aber vielleicht ist da etwas schief gelaufen. Das würde wenigstens erklären warum man auf mein Schreiben bislang nicht reagiert hat. Eine telefonische Rücksprache half da jetzt aber auch nicht wirklich weiter. Da wollte man nur wissen, ob ich denn einen Eintrag wolle. Nö! Und so richtig lustig hörte sich die Mitarbeiterin am Telefon aber dann auch nicht an. Jetzt weiß ich auch nicht wirklich weiter. Es war vermutlich doch kein Scherz. 😉

Und was mach jetzt mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Bleibt die Frage wie es nun weiter geht. In meiner eigenen Angelegenheit werde ich erstmal ein nettes Fax senden und um Unterlassung künftiger Angebote bitten. Ansonsten muss man mal schauen.

Auf der einen Seite könnte man es aussitzen. Das würde aber sicherlich bedeuten, dass der Mandant auch in den nächsten Jahren noch Post bekommt. Je nachdem wie hartnäckig die GWE ist, wird dann vermutlich auch ein Inkassounternehmen und ein Anwalt eingeschaltet. Das Spiel geht also wieder von vorne los. Kann man machen, muss man aber nicht.

Um endgültig Ruhe in den Karton zu bringen sollte ggf. eine negative Feststellungsklage in Betracht gezogen werden. So hat z.B. das AG Düsseldorf mit Urteil vom 17.12.12 (AZ: 47 C 12105/12) festgestellt, dass ein Anspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht besteht. Das Urteil kann aber nicht ohne Weiteres verallgemeinert werden, insbesondere seit die GWE die Formulare leicht verändert hat. Ob eine negative Feststellungsklage sinnvoll ist, muss immer am Einzelfall geprüft werden.

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