Stalking ist kein schönes Thema. Anrufe, Nachstellen, heinmliche Beobachtungen und vielleicht Schlimmeres können bei Stalkinpfern schwer an der Psyche nagen. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte nun eine 50 järige Stalkerin wegen Nachstellens, Fahren ohne Fahrerlaubnis und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freihetsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die Stalkerin belästigte im Zeitraum Juni 2011 bis zu Ihrer Festnahme November 2012 eine Anwältin und deren Familie.
Die Anwältin musste dabei bis zu 30 Anrufe täglich, sowohl in der Kanzlei als privat und in der Nacht ertragen. Zum teil beleidigende SMS und Beobachtungsfahrten vor dem Haus “rundeten” das Stalking-Paket ab. Einen Grund für das Stalking nannte die Stalkerin gegenüber der Familie – nach einem Bericht der wz-newsline – nicht. Als der Ehemann der Anwältin die Stalkerin stellen wollte, fuhr diese mit ihrem Auto auf ihn zu. Der Mann konnte sich nur durch einen Sprung in den Graben retten. Selbst über einen ENtzug der Fahrerlaubnis setzte sich die Stalkerin hinweg und setzte die Beobachtungsfahrten weiter fort. Die Stalkerin zeigte sich dabei so hartnäckig, dass die Beobachtungen später sogar auf Krücken durchgeführt wurden.
Nunmehr verurteilte das Amtsgericht Krefeld die Stalkerin zu einer Freiheitsstrafe. Die Stalkerin sitzt nach einem Bericht der Legal Tribune Online bereits wegen ähnlicher Delikte ein.
Ein Schutz gegen Stalking ist kaum möglich. Zwar wurde 2007 der § 238 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Dieser untersagt das Nachstellen (Stalking) in den dort beschriebenen Fällen und stellt es unter Strafe. Ob aber die Aussicht einer Strafe Wirkung zeigt kann nicht immer garantiert werden. Schwierig dürfte es werden, wenn der Stalker psychisch erkrankt ist.