Ein Bilderrätsel zum Verkehrsrecht

Heute mal ein kleines Ratespiel im Rahmen des Verkehrsrecht. Was ist auf dem nachfolgenden Bild zu sehen und was genau bedeutet es?

Naja ich gebe zu, wirklich schwierig war es nicht. Zu sehen ist natürlich das berühmte Schild “Einbahnstraße” (nicht amtliche Bezeichnung) oder wie es nach der StVO richtig heißt Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt.  Und der erfahrene Verkehrsteilnehmer weiß natürlich auch um die Bedeutung dieses wunderschönen Zeichens. Genau: Fahrzeugführer dürfen nicht in die Straße einfahren. So regelt es jedenfalls die StVO (Straßenverkehrsordnung).

Das dieses Schild doch nicht alle Autofahrer kennen erlebe ich nicht nur in meiner praktischen Tätigkeit als Anwalt für Verkehrsrecht in Jena, sondern auch immer wieder beim Frischluftschnappen auf meinem Balkon. Dort sehe ich mehrmals wöchentlich (ich stehe oft auf meinem Balkon) wie Autofahrer die Einbahnstraße in der falschen Richtung befahren. Gut wer sich in der Gegend auskennt könnte hier argumentieren, dass Schild etwas hoch hängt und man beim Abbiegen das gute Teil auch leicht übersehen kann. Jedoch bei der nächsten Querstraße sollte jeder Autofahrer das folgende Schild erkennen. Tun viele aber trotzdem nicht und fahren dann auch noch in den nächsten Abschnitt der Einbahnstraße ein.

In Anbetracht der Tatsache, dass für diese Ordnungswidrigkeit immerhin Bußgeld von 20 € fällig wird, sollte man hier gut zwischen Zeitersparnis und Folgen abwägen.

Für den hochinteressierten Leser sei hier übrigens noch das Zeichen 220 – Einbahnstraße erwähnt.

Nach diesem Zeichen dürfen Fahrzeugführer die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren.

Die originale Erläuterung aus Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)

“Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.”

Der Form halber sei darauf hingewiesen, dass bei dem oben dargestellten Bild, Radfahrer selbstverständlich in die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung einfahren, da dieses mit dem Zusatzzeichen zu Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt versehen ist.

Weitere spannende Rätsel werden folgen. Gerne werden auch Wünsche des geneigten Lesers berücksichtigt.

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