André Stämmler
Am 13.06.14 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte Richtlinie in Kraft. Neben positiven Neuerungen für Verbraucher und Unternehmen erforderte das neue Verbraucherrecht 2014 auch eine einige Änderungen, insbesondere bei Betreibern von Online-Shops.Wer die notwendigen Änderungen nicht rechtzeitig vorgenommen hat muss mit Abmahnungen durch Konkurrenten rechnen. Dass die ersten Abmahnungen bereits vorliegen berichtet die Kollegin Viola Lachenmann auf ihrem Blog.Die Abmahnungen datieren offensichtlich bereits vom 13.06.14, also dem Tag an dem die Änderungen wirksam wurden. Das ging schnell, sehr schnell. Abgemahnt wird durch einen RA Wilfried Jaenecke aus Berlinim Auftrag einer eboxu UG. Die eboxu UG wurdeoffensichtlich erst am 05.06.14 gegründet, also nur knapp 1 Woche vor in Kraft treten des Gesetzes. Und um es mit den Worten der Kollegin Lachenmann zu sagen: „ein Schelm, wer böses dabei denkt“.Die Abmahnungen sind nach Auffassung der Kollegin mit großer Wahrscheinlichkeit rechtsmißbräuchlich. Shop-Betreiber sollten sich danach erstmal keine allzu großen Sorgen machen, da hier offensichtlich gute Verteidigungschancen bestehen.Nichts desto trotz sollten – wenn noch nicht geschehen – die Neuerungen schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Abmahnung von RA Wilfried Jaenecke dürfte nicht die letzte gewesen sein und kann teure Konsequenzen für Shop-Betreiber nach sich ziehen. Im Falle einer berechtigten Abmahnung trägt der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung. Das sind in erster Linie die Rechtsanwaltskosten des abmahnenden Anwalts. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten – wie hier – kann das gut und gerne auch ein 4 stelliger Betrag oder mehr sein. Wer eine Abmahnung erhalten hat und nicht sicher ist, wie er reagieren muss, sollte einen Anwalt zu Rate ziehen und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Das gilt auch für den Fall, dass man die Abmahnung ggf. für rechtswidrig hält. Keinesfalls sollte man die Abmahnung ignorieren und durch den Shredder jagen.Einen ersten Überblick über das neue Verbraucherrecht 2014 gebe ich im Artikel “Verbraucherrecht Reform und Neues Widerrufsrecht 2014” auf meinem Blog. Insbesondere das neue Widerrufsrecht und die Informationspflichten dürften zu “Reibereien” führen.UPDATE (17.06.14 )Offensichtlich gibt es weitere Abmahner. So berichtet der Kollege Dr. Schenk auf seinem Blog von einer Abmahunge durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich aus Besnheim für eine gewisse Werfo Ltd. In der Abmahnung wird die Verwendung der “alten” Widerrufsbelehrung gerügt. Auch hier wurde die Abmahnung bereits am 13.06.14 ausgesprochen.Ich gehe davon aus, dass es auch hierbei nicht bleiben wird und das alles nur ein erster Vorgeschmack sein dürfte.