Wer ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt oder wem das Führen von Fahrzeugen untersagt ist (Fahrverbot), wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Das ist in § 21 StVG geregelt.
Ein Fahrzeugführer aus dem Kyffhäuser-Kreis nahm dies offensichtlich nicht so genau und setzte, als man ihn erwischte noch einen obendrauf. Der 49 jährige wurde heute Morgen von der Jenaer Polizei in Jena – ca. 114 km entfernt vom Kyffhäuserkreis – angehalten und kontrolliert. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann zurzeit keine Fahrerlaubnis besitzt, da ihm diese gerichtlich entzogen wurde. Soweit nichts Besonderes. Auch nicht die nachfolgende Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (siehe oben).
Den “Boss-Move” erlaubte sich der gewiefte Fahrer allerdings ein Paar Stunden später am selben Tag. Da tauchte er nämlich gemeinsam mit einem Bekannten auf, der das Fahrzeug nach Angaben des Delinquenten zurückbringen sollte. Die Jenaer Beamten wunderten sich etwas. Anscheinend war nämlich die zweite Person ebenfalls mit dem Auto angereist. Das ergibt eine seltsame Rechnung: 2 Autos, 2 Personen, 1 Person mit Fahrerlaubnis, hmmm.
Im Ergebnis folgten die Beamten den beiden Männern und mussten – wen hätte es überrascht – feststellen, dass auch der Delinquent sein Auto bewegen wollte. Das lief dann ein Wenig unglücklich, da nun der Delinquent eine zweite Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kassierte und sein Bekannte eine Anzeige wegen Beihilfe.
Halt ein “Boss-Move”!
Quelle: jenaer-nachrichten.de