Fehler der elektronischen Sitzverstellung ist Mangel

Eine Fehlfunktion der elektronischen Sitzverstellung eines Neuwagens ist ein Sachmangel der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Dies entschied das Landgericht Coburg in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung

Der Kläger hatte 2007 einen Neuwagen vom beklagten Autohaus mit der Sonderausstattung „elektronische Sitzverstellung“ erworben. Der Fahrersitz konnte hierbei so programmiert werden, dass auf Wunsch eine automatische Anpassung an voreingestellte Fahrer erfolgt. Als Fahrer wurden der 1,80m Kläger und dessen 1,60 m große Ehefrau vorprogrammiert. Bereits nach wenigen Wochen verstellte sich der Fahrersitz während der Fahrt selbstständig. Hierdurch wurde der Kläger gegen das Lenkrad gepresst und konnte das Fahrzeug nicht mehr sicher kontrollieren. Verschiedene Reparaturversuche seitens des Autohauses führten nicht zum Erfolg. Der Kläger erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte den entrichteten Kaufpreis zurück.

Das Landgericht gab der Klage statt. Es folgte der Auffassung des Klägers, dass in der automatischen Verstellung ein Sachmangel liege, welcher zum Rücktritt berechtige. Es ging hierbei von einem erheblichen Mangel aus, da es infolge der Sitzverstellung nicht mehr möglich sei das Fahrzeug sicher zu steuern und hierdurch  eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hervorgerufen wird.

Urteil des LG Coburg vom 25.08.2010 AZ: 13 O637/08

Quelle: www.lto.de

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