Gewerbeauskunftzentrale – Sie hat mich gefunden

Nun endlich hat die Gewerbeauskunftzentrale (Gewerbeauskunft-Zentrale.de) auch mich entdeckt und mir eine nette Aufforderung zur Vervollständigung meiner Daten zugesandt.

Die angeführten Daten stimmen bereits. Branche, E-Mail und Internetadresse sollte ich noch schnell ergänzen und möglichst bis zum 26.11.12 zurückschicken. Dann wäre die Rückantwort auch noch gebührenfrei. Das Schreiben macht schon einiges her. Da könnte man leicht meinen hier von einer Behörde oder sonst einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung angeschrieben worden zu sein. Wer sich aber das Schreiben mal genauer durchliest, stellt schnell fest, dass dem nicht so ist. Tatsächlich steht hinter der Gewerbeauskunftzentrale die GWE-Wirtschaftsinformationsdienst GmbH aus Düsseldorf, eine private Organisation. Moment, da drängt sich einem schnell der Verdacht auf, dass das Ganze ja eventuell nicht ganz kostenlos ist. Und siehe da, ein zweiter Blick fördert die Wahrheit ans Licht. Da ist noch diese kleingedruckte rechte Spalte, kaum leserlich für meine gescholtenen Augen. Aha und da steht auch was von einem Angebot. Da wird der Rechtsanwalt aber hellhörig. Ein Angebot zieht doch meist einen Vertrag nach sich. Liest man weiter, kommt man schnell zum Punkt “Leistungsbeschreibung”. Da steht es nun: 569,06 € soll mich der Basiseintrag kosten, pro Jahr wohlgemerkt. Das hier einige andere das Schreiben nicht so genau durchgelesen haben und den Zettel ausgefüllt zurück schickten, sorgte bereits in der Vergangenheit für einigen Unmut bei Gewerbetreibenden und Firmen. Tatsächlich übersehen die meisten Unglücklichen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag handelt. Zunächst bejahten einige Gerichte eine Zahlungsverpflichtung. Dies waren u.a. das

Kurze Zeit später bejahte jedoch eine andere Kammer des Amtsgericht Düsseldorf eine arglistige Täuschung im Vorgehen der Gewerbeauskunftzentrale und sah den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit als nichtig an.

Schließlich strebte auch der DWS Schutzverband ein Wettbewerbsverfahren gegen die Gewerbeauskunftzentrale an und obsiegte vor dem Landgericht Düsseldorf. Die eingelegte Berufung der GWE blieb vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ohne Erfolg.

Hier ging es jedoch um wettbewerbsrechtliche Fragen und nicht in erster Linie um eine arglistige Täuschung, so dass hieraus nicht eins zu eins eine Folgerung für die Wirksamkeit der Verträge und damit der Zahlungspflicht abgeleitet werden kann. Einen kleinen Wegweiser hinsichtlich der Wirksamkeit der Entscheidungen und damit auch der Zahlungspflicht, dürften die Entscheidungen dennoch darstellen. Hiervon unbeirrt zeigt sich jedoch Gewerbeauskunftzentrale. Diese verwendet offensichtlich annähernd die gleichen Formulare die bereits Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Verfahrens waren. Bei Fragen und Problemen mit der Gewerbeauskunftzentrale stehe ich als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

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