Handy am Steuer bleibt Handy am Steuer

Das Benutzen eines Mobiltelefons  im Auto (Handyverstoß) wird mit 40 € Bußgeld geahndet und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich, wenn das Handy zur Nutzung aufgenommen oder festgehalten wird. Daran ändert sich auch nichts, wann man das Handy am Steuer lediglich als Navigationshilfe benutzt. Dies entschied das OLG Hamm in einem Beschluss mit Beschluss vom 18.02.13.

Das Verfahren

Dem 29 jährigen Betroffenen wurde vorgeworfen verbotswidrig ein Handy am Steuer benutzt zu haben. Er hielt das Telefon während der Fahr fest und tippte darauf. Die Polizeistreife neben ihm bemerkte er nicht. Zu seiner Verteidigung führte der Betroffene aus, dass das Telefon lediglich als Navigationshilfe benutzt wurde und damit ein Handyvestoß ausscheidet. Das Amtsgericht Essen verurteilte den Betroffenen dennoch zu einer Geldbuße von 40 €. Darüber hinaus gibt es für die Tat  einen Punkt in Flensburg.  Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil blieb erfolglos.

Der  5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm stellte mit Beschluss fest, dass ein Handy am Steuer auch wenn es nur als Navigationshilfe verwendet wird,  beim Autofahren weder gehalten noch aufgenommen werden darf.  Nach Auffassung des Senats liegt auch in der Verwendung des Mobiltelefons als Navigationsgerät eine verbotene Benutzung im Sinne des § 23 Ia StVO. Eine derartige Benutzung liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Telefons und fällt damit unter dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutzbereich der Norm. Danach soll die Norm sicherstellen, dass der Fahrer beide Hände frei hat, um die Aufgabe des Fahrens zu meistern. Infolge dessen ist jede Nutzung des Telefons untersagt, für die das Telefon aufgenommen oder gehalten werden muss. .

Der Beschluss des OLG Hamm vom 18.02.2013 (Aktenzeichen III-5 RBs 11/13s) ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm

Anmerkung zum Beschluss – Grundsatzproblem Handy am Steuer

Die Entscheidung des Gerichts ist in der Anwendung des Gesetzes konsequent und folgerichtig. Sie macht aber meines Erachtens deutlich, dass es hier extremen Nachholbedarf im Bereich Handyverstoß durch den Gesetzgeber gibt. Aus Sicherheitsaspekten verbietet das Gesetz Handy am Steuer, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Gleichzeitig erlaubt das Gesetzt aber die Nutzung jedes anderen Geräts. Tippt man während der Fahrt in ein reines Navigationsgerät, macht dies die Sache nicht weniger gefährlich. Bei Konsequenter Anwendung der Norm ist aber die Nutzung eines Mobiltelefons erlaubt solange dieses nicht gehalten oder aufgenommen werden muss. Das Schreiben einer SMS oder Programmierung stellen damit kein Problem dar, wenn das Telefon z. B. in einer Halterung verankert ist. Ebenso ist die Nutzung eines Diktiergeräts unproblematisch.

Betrachtet man hierbei nur die ” Zwei Hände” Problematik, mag dies konsequent sein. Dies allein genügt aber nicht. Vielmehr muss auch der Faktor Ablenkung betrachtet werden. Das Schreiben einer SMS oder die Programierung des Navis sollten dabei im Punkt Ablenkung ein höheres Gefahrenpotential bergen als das bloße Halten und Telefonieren mit einem Mobiltelefon.

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