Markenrecht for Beginners – Marke, Markenschutz und Markeneintragung

Was schützt eine Marke?

Bei einer Marke handelt es sich um eine geschützte Bezeichnung. Du kannst eine Marke zur Kennzeichnung von Produkten eintragen lassen. Eine Markenanmeldung kann für jede Art von Waren und Dienstleistungen durchgeführt werden. Es ist möglich bei der Anmeldung unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zu wählen.

Markenrechtlichen Schutz können auch sog. Unternehmenskennzeichen in Anspruch nehmen. Unternehmenskennzeichen identifizieren Unternehmen und unterscheiden diese von anderen Unternehmen. Anders als bei der Marke ist sein Gegenstand kein einzelnes Produkt, sondern das Unternehmen in seiner Gesamtheit. Auch Werktitel genießen Markenschutz. Werktitel sind Begriffe, die für urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden.

Die bekanntesten Markenformen sind Wort- und Bildmarken, sowie die Wort-/Bildmarke. Logos werden häufig als Wort-/Bildmarke geschützt.

Marken müssen unterscheidungskräftig sein, d.h. sie müssen Eigenschaften besitzen die Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen unterscheiden. Hört man „Coca Cola“ denkt man unmittelbar an die schwarze Brause; hört man “Apple” verbindet man es mit hochwertigen elektronischen Geräten. Neben dieser Herkunftsfunktion ist die Qualitätsfunktion ein wesentliches Kriterium für den Markenschutz.

 

Warum Markenschutz?

Eine eigene Marke bietet euch die Möglichkeit eure Bezeichnung zu schützen und gegen Nachahmer vorzugehen. Wenn du einen Namen bzw. ein Zeichen für geschäftliche Zwecke zur Kennzeichnung deiner Produkte nutzt, dann kann dieses Zeichen zu einem wichtigen Vermögensgegenstand deines Unternehmens werden. Wettbewerber könnten durch Verwendung deines Kennzeichens vom Erfolg deines Zeichens profitieren wollen. Mit Markenrechtsschutz entsteht ein ausschließliches Recht an dem Zeichen. Du kannst als Markeninhaber gegen andere Marktteilnehmer vorgehen und die Markenverletzung damit beenden und für die Zukunft verbieten.

 

Wo melde ich eine Marke an und was kostet das?

Eine Anmeldung ist für Deutschland, Europa und andere Länder weltweit möglich.  Die Anmeldung für Deutschland erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und schützt die Marke in der BRD. Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt beim europäischen Markenamt (EUIPO). Sie schützt die Marke in allen Ländern der Europäischen Union inklusive Deutschlands. Eine Markenanmeldung über die Grenzen der EU ist bei der WIPO möglich. Hier ist eine deutsche oder eine Unionsmarke Voraussetzung. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke beim DPMA beträgt 300,00 EUR. Hier sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Die Grundgebühr der Unionsmarke beträgt 850,00 EUR für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse.

 

Wie melde ich eine Marke an?

Die Markenanmeldung erfolgt mittels eines Antrags entweder beim Markenamt. Es sind alle für die Prüfung erforderlichen Angaben einzureichen. Sollte der Antrag lückenhaft sein, so ist die Anmeldung ggf. nicht wirksam. Mit dem Anmeldetag entsteht der sogenannte Zeitrang an der Marke, d.h. später eingehende Marken können durch dich aufgrund deiner Markenanmeldung angegriffen werden. Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag. Die Schutzdauer kann verlängert werden.

 

Was muss ich beim Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beachten?

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt den Schutzumfang deiner Marke. Im Verzeichnis werden die unterschiedlichen Produkte aufgelistet. Die Waren- und/oder Dienstleistungen sollten hier genau genannt werden. Dabei musst du dich nach der Nizzaer Klassifikation richten. Die Nizzaer Klassifikation gibt insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen vor. Das Verzeichnis sollte nicht zu ausufernd sein. So läufst du weniger Gefahr, dass andere Markeninhaber Widerspruch gegen deine Markenanmeldung erheben. Konsequenz eines zu engen Verzeichnisses ist ein eher eingeschränkter Markenschutz. Eine ausgewogene Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist das Herzstück deiner Markenanmeldung. Wir beraten dich hier gern.

 

Was prüft das Markenamt nach Eingang der Anmeldung?

Das Amt prüft die Eintragungsfähigkeit einer Marke. Dazu zählt die generelle Markenfähigkeit des Zeichens, sowie die  absoluten Schutzhindernisse. Ein absolutes Schutzhindernis, welches zu einer Zurückweisung einer Markenanmeldung führen kann, ist die beispielsweise fehlende Unterscheidungskraft der Marke. Eine Marke ist nur dann unterscheidungskräftig, wenn durch die Marke eine erkennbare Abgrenzung zu anderen Marken möglich ist. Bei Wortmarken wird die Anmeldung häufig verwehrt, wenn die Marke lediglich das Produkt beschreibt. Diese beschreibenden Angaben sind bspw.: die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit, der geographischen Herkunft oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren und Dienstleistungen dienen können (Beispiel: „Pizza“ – für eine Pizzeria). Diese Begriffe sollen freigehalten werden. Jedermann soll diese Begriffe im Zusammenhang mit seinen Produkten verwenden dürfen ohne Sanktionen zu fürchten. Außerdem sind Begriffe freizuhalten, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich geworden sind.

Im Gegensatz dazu prüft das Amt nicht das Bestehen von identischen oder ähnlichen Marken. Eine Recherche auf identische und ähnliche ältere Marken muss der Markenanmelder selbst durchführen. Markenrechtliche Kollisionen mit älteren Marken erhöhen die Gefahr einer markenrechtlichen Auseinandersetzung – ganz voran, die Gefahr eines Widerspruchsverfahrens beim jeweiligen Markenamt.

 

Kann man das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nachträglich ändern?

Das Verzeichnis kann nach der Markenanmeldung nur teilweise abgeändert werden. Es kann beliebig eingeschränkt, jedoch nicht erweitert werden. Zur Erweiterung ist eine weitere Markenanmeldung nötig. Überlege daher vor der Anmeldung genau welche Produkte du unter der Marke anbieten möchtest.

Wo kann man nach Marken recherchieren?

Sowohl das DPMA als auch das EUIPO bieten eine Datenbank zur Recherche an.

 

… to be continued …

 

Teil 2:  Markenformen und Tipps zur Bezeichnungsfindung

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