André Stämmler
Seit dem Jahr 2005 beschäftigt Millionen von Zuschauern die Frage, wer wohl die Mutter der Kinder von Ted Mosby – Hauptdarsteller der Erfolgsserie How I Met Your Mother – sein könnte. Die US Fernsehserie erfreute sich einer derart großen Beliebtheit, dass das Geheimnis um die Mutter erst nach acht Jahren in der jetzt aktuellen neunten Staffel gelüftet wird. Offensichtlich ist aber die Serie derart beliebt, dass einige Fans nicht auf die Ausstrahlung der aktuellen Folgen im Free-TV warten zu können und sich deshalb die Folgen im Internet mittels FIlesharing-Software „ziehen“. Da jedoch ein – über acht Jahre – derart gut gehütetes Geheimnis nicht ohne weiteres zu früh gelüftet werden soll, werden fleißige Anwälte eingeschaltet um die Verbreitung der Serie im Internet zu unterbinden. Oder wenigstens von den vermeintlichen Delinquenten ein Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz zu bekommen. Anders jedenfalls kann man sich die Abmahnwelle kaum erklären?!
In Deutschland ist es die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, die derzeit Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wegen des angeblichen Filesharings an einzelnen Staffeln der Serie How I Met Your Mother versendet. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei ein Schmerzensgeld Schadensersatz in Höhe von 300 EUR und den Ersatz der außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR, insgesamt 469,50 EUR, von den angeblichen Filesharern. Aktuell wird etwa die Folge 13 der 9. Staffel von How I Met Your Mother abgemahnt. Etwas seltsam ist hier, dass in dieser Folge das Geheimnis um die Mutter bereits gelüftet ist. Geht es bei den Abmahnungen in erster Linie nicht darum das Geheimnis zu schützen, sondern tatsächlich um eine angebliche Urheberrechtsverletzung? Das würde einiges erklären, jedenfalls die mehrseitigen Ausführungen von Waldorf Frommer zum Urheberrecht und das Anstelle des Begriffs Schmerzensgeld der Begriff Schadensersatz verwendet wird. Seis drum.
Was mache ich nun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Wer jedenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des angeblichen Verbreitens der 13. Folge der Staffel 9 von How I Met Your Mother oder einer anderen Folge der oder einer anderen Staffel erhalten hat, sollte diese nicht einfach ignorieren. Hier droht ggf. ein kostspieliges Gerichtsverfahren. In Panik sollte man allerdings auch nicht verfallen.
Abgemahnt wird der Anschlussinhaber. Und nach Auffassung der Rechtsprechung spricht eine Vermutung dafür, dass dieser auch der Täter ist. Die Begründung hierfür ist zwar nicht einleuchtend, heute aber „herrschende Meinung“. Dieser Vermutung kann man sich entziehen, wenn man im Rahmen der sekundären Darlegungslast einen alternativen Geschehensablauf glaubwürdig aufzeigt. Die einfache Behauptung, dass auch andere als Täter in Frage kommen, genügt hierfür regelmäßig nicht. Einen richtigen Gegenbeweis muss man aber auch nicht antreten. Ungeachtet dessen ob man nun tatsächlich Täter der Urheberrechtsverletzung ist oder nicht, bleibt die Höhe des Schadensersatzes fraglich. In jedem Fall sollte daher genau geprüft werden, ob man als Täter, Störer oder gar nicht haftet. Die Ansatzpunkte für eine Verteidigung gegen eine Abmahnung sind zahlreich, sollten aber auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Ebenfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterzeichnet werden. Selbst wenn man ggf. als Täter oder Störer der Urheberrechtsverletzung eine solche abgeben sollte, ist die Abgabe einer modifizierten Erklärung sinnvoll.
Im Ergebnis gilt:
Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Man sollte aber auch nicht panisch reagieren. Ein erfahrener Anwalt kann hier ggf. weiterhelfen und eine gute Verteidigung gegen die Abmahnung führen.