Neues Punktesystem in Flensburg

Sicherlich jeder Kraftfahrer hat bereits von Punkten in Flensburg gehört, sei es aus eigener Erfahrung oder über Dritte. Gemeint sind damit umgangssprachlich die Eintragungen im Verkehrszentralregister. Die bislang bestehende Regelung zur Eintragung von Punkten und insbesondere wann diese wieder gelöscht wurden war äußerst kompliziert und für viele Verkehrsteilnehmer kaum nachvollziehbar. Dies alles soll sich nun mit der Reform der Fahrerlaubnisverordnung – welche am 01.05.2014 in Kraft tritt – ändern

Wie werden die Punkte eingeteilt?

Die auffälligste Änderung ist hierbei sicherlich die Neugruppierung der Punkte. Wurden die einzelnen Taten bislang mit 1 – 7 Punkten bewertet, erfolgt nunmehr eine Einteilung von 1 – 3 Punkten. Dafür ist nach der neuen Regelung der Lappen aber auch schon bei 8 Punkten weg und nicht wie bisher bei 18.Die einzelne Bewertung sieht danach wie folgt aus.

3 Punkte (bislang 5 – 7 Punkte) Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis

2 Punkte (bislang 3 – 7 Punkte) Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten (Besonders schwerer Verstoß). Bei Ordnungswidrigkeiten sind dies z.B. Geschwindigkeitsverstöße von mehr als 25 km/h innerorts oder mehr als 30 km/h außerorts.

1 Punkt (bislang 1 – 4 Punkte) Ordnungswidrigkeit  (grober Verstoß)

Eine Übersicht welche Taten im einzelnen wie zu bewerten sind, gibt auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infastrukturen. Unabhängig von der Tat erfolgt nach der neuen Regelung eine Eintragung grundsätzlich erst ab einem Bußgeld von 60 EUR. Bislang lag diese Grenze bei 40 EUR.

Wann werden die Punkte gelöscht? (Tilgungsfristen)

Eine Änderung erfolgt ebenfalls im Bezug auf die Tilgungsfristen, also der Zeitraum wann die Punkte wieder aus der Kartei gelöscht werden. Die bisherige Regelung sah einen äußerst unübersichtlichen Mechanismus vor, nach dem sich einzelne Eintragungen gegenseitig verlängern konnten. Wann Eintragungen getilgt wurden, war für Betroffene oft nicht nachvollziehbar.Nach der neuen Regelung wird jede Tat einzeln für sich getilgt. Eine gegenseitige Verlängerung der Eintragung findet nicht mehr statt. Es gelten dabei folgende Tilgungsfristen:

2,5 Jahre Tat mit 1 Punkt

5 Jahre Tat mit 2 Punkten

10 Jahre Tat mit 3 Punkten

Was passiert bei wie vielen Punkten?

Wer Punkte in Flensburg kassiert hat muss mit Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen. Dabei ist folgender Maßnahmenkatalog vorgesehen:1-3 Punkte Es erfolgt lediglich eine “interne” Vormerkung ohne Maßnahmen für den Betroffenen

4-5 Punkte schriftliche Ermahnung mit der Möglichkeit zum Punkteabbau (1 Punkt) bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

6-7 Punkte gebührenpflichtige Verwarnung und freiwilliges Seminar allerdings ohne Punkterabatt

8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass es für die einzelnen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde auf den Tattag ankommt, also auf den Tag an dem die Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, nicht auf die Rechtskraft. Bedeutsam ist dies vor allem beim Erreichen der Grenze von 8 Punkten. Hat der Betroffene bereits 7 Punkte von denen 3 in absehbarer Zeit gelöscht werden und begeht nun ein neues Delikt, das mit 3 Punkten wertet wird, hilft es nicht das Verfahren in die Länge zu ziehen bis das alte Delikt gelöscht wird.

Was geschieht mit den alten Eintragungen?

Wer bereits Punkte in Flensburg hat, die auch nicht vor dem 01.05.2014 gelöscht werden, wird sich fragen, was mit diesen Punkten geschieht? Alte Punkte werden ebenfalls an die neue Regelung angepasst und entsprechend umgerechnetFür die nunmehr verbleibenden Alteintragungen gelten die bisherigen Tilgungsbestimmungen fort, so dass lediglich bei Eintragungen ab dem 01.05.2014 keine Tilgungshemmung für die übrigen Verstöße ausgelöst wird.

1 Punkt 1-3 Punkte nach altem Recht

2 Punkte 4-5 Punkte nach altem Recht

3 Punkte 6-7 Punkte nach altem Recht

4 Punkte 8-10 Punkte nach altem Recht

5 Punkte 11-13 Punkte nach altem Recht

6 Punkte 14-15 Punkte nach altem Recht

7 Punkte 16-17 Punkte nach altem Recht

8 Punkte Ab 18 Punkten nach altem Recht

Für Alteintragungen gelten aber weiterhin die bisherigen Tilgungsbestimmungen, so dass lediglich für neue Eintragungen ab Mai 2014 keine Verlängerung eintritt.

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