Redtube-Abmahnung: Hat “The Archive AG” überhaupt die Filmrechte?!

Redtube-Abmahnung: Hat “The Archive AG” überhaupt die Filmrechte?!

André Stämmler

Anfang Dezember überrolte eine Abmahnwelle der Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg ganz Deutschland. Offenbar zenhtausende Anschlussinhaber sahen sich dem Vorwurf einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ausgesetzt und sollten diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag von 250 EUR an den vermeintlichen Rechteinhaber – The Archive AG mit Sitz in der Schweiz – zahlen. Das eigentlich Besondere waren die Umstände der angeblichen Urheberrechtsverletzung.  Abgemahnt wurde nicht wie üblich die Verbreitung von urheberrechtliche geschützten Werken via Filesharing-Netzwerken, sondern das bloße Streamen von Filmen – auf der Porno-Plattform redtube.com. Die Streaming-Abmahnung war geboren.

Das mediale Echo war bzw. ist groß und schnell entbrannte eine Diskussion, ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung sein kann und wie die Abmahner überhaupt an die IP-Adressen gelangen konnten. Auch ich hatte den ein oder anderen Beitrag verfasst. Bereits vor Weihnachten zeichnete sich ab, dass die Abmahnungen wahrscheinlich ins Leere laufen, nachdem zuletzt der Plattformbetreiber redtube.com eine einstweilige Verfügung erringen konnte, mit der der Versand weiterer Abmahungen untersagt wurde.

Wie heute auf DIE WELT online zu lesen ist, bröckelt nunmehr  das Fundament der ganzen Abmahnwelle. Nach dem Bericht liegen der Welt offenbar Verträge vor, nach denen bereits gezweifelt werden kann ob The Archive AG überhaupt die erforderlichen Filmrechte an den abgemahnten Titeln innehat. So geht der ursprüngliche Rechteerwerb offenbar auf eine Firma aus Barcelona zurück, die nie Rechte an den Filmen inne hatte. Die eigentlichen Recht liegen offenbar bei einer Produktionsfirma in den USA, die Filme unter den originalen Namen immer noch online vertreibt. Das diese die Rechte abgtreten hat, darf daher durchaus in Frage gestellt werden.

Es bleibt abzuwarten, was hinter dem ganzen Wirrwarr der Rechtekette steckt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass The Archive AG tatsächlich nie die erforderlichen Filmrechte inne hatte, wäre – unabhängig von jeder rechtlichen Diskussion über die urheberrechtliche Bedeutung von Filesharing – der Abmahnwelle komplett der Boden entzogen.

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